Hallo Rechnungswesen-Freaks!
Was verbrigt sich in der Bilanz unter dem Punkt „ausstehende Einlagen“. Mein Script verweist auf Aktien nach §272 HGB!
Aber Aktien hab’ ich doch normalerweise im Anlagevermögen unter Finanzanlagen mit dem Punkt „Wertpapiere des AV’s“.
Wo liegt hierbei der Unterschied!
Ich danke Euch!
Stef
Hallo,
so trifft man sich wieder. 
Was verbrigt sich in der Bilanz unter dem Punkt „ausstehende
Einlagen“. Mein Script verweist auf Aktien nach §272 HGB!
Aber Aktien hab’ ich doch normalerweise im Anlagevermögen
unter Finanzanlagen mit dem Punkt „Wertpapiere des AV’s“.
Wo liegt hierbei der Unterschied!
Es handelt sich bei den ausstehenden Einlagen nicht wirklich um Wertpapiere, sondern um Eigenkapital, was noch nicht erbracht wurde. Technisch gesehen sind das Forderungen gegenüber denjenigen, die die Einlagen zu erbringen haben.
Aus diesem Grunde sind ausstehende Einlagen separat auszuweisen. Es ist aber auch möglich, diese ausstehenden Einlagen direkt vom Eigenkapital abzuziehen, weil dieses Eigenkapital eben solange nicht wirtschaftlich besteht, bis die Einlagen erbracht wurden.
Beispiel: Die Gesellschaft hat gemäß Gesellschaftervertrag bzw, Satzung ein Eigenkapital von 100.000 Euro. Die Gesellschafter haben allerdings erst 75.000 Euro in die Gesellschaft eingebracht.
Dieser Sachverhalt kann auf zweierlei Art in der Bilanz dargestellt werden.
Entweder
Aktivseite Passivseite
Ausstehende Einlagen 25.000 Eigenkapital 100.000
oder
Aktivseite Passivseite
./. Eigenkapital 100.000
- Ausstehende Einlagen 25.000
Summe EK 75.000
Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage. Wenn nicht, nochmal melden.
Gruß
Christian
Hi Christian!
Wahnsinn! Du kannst anscheinend alles was ich nicht kann…
Danke für die Rückinfo! Damit ist mir alles klar
-))
Stef