Hallo Leute,
ich hab’ mal 'ne Frage zur Quellenbesteuerung von Zinseinkünften:
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In 2002 hatte ich ein Sparbuch bei der Sparkasse und erhielt dafür Anfang 2003 1 Euro 77 Zinsen. Für dieses Sparbuch existiert seit 1992 ein Freistellungsauftrag.
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Im letzten Jahr bin ich zweimal umgezogen (ich wohnte zwischenzeitlich bei einer Bekannten, nachdem ich meine Wohnung verloren hatte).
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Unter der Adresse eben dieser Bekannten eröffnete ich in 2002 ein Postsparkonto mit der sog. Sparcard. Dafür erhielt ich knapp über 13 Euro Zinsen, von denen mir etwas über 4 Euro an Zinsen einbehalten wurden und an das Finanzamt Bonn-Mitte abgeführt wurden. Die Steuerbescheinigung dafür wurde demzufolge an die Adresse meiner Bekannten geschickt. Ich hatte und habe für diese Sparcard keinen Freistellungsauftrag. Demzufolge ist der Quellensteuerabzug auch in Ordnung.
Meine Fragen nun:
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Muss ich nun die abgezogenen Steuern nochmal in meiner Steuererklärung für 2002 angeben? Ist doch eigentlich Quatsch, da die Steuern für diese Zinsen ja schon bezahlt sind und nicht nochmal versteuert werden sollten. Ausserdem stimmt ja meine aktuelle Adresse mit der auf der Steuerbescheinigung nicht mehr überein (dasselbe Dilemma auch mit einer Brille, die ich deswegen ja auch nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen kannt, weil die Rechnung auf die andere Adresse ausgestellt ist)
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Welche Institution verbirgt sich hinter dem Finanzamt Bonn-Mitte, d.h. wer kriegt meine Quellensteuer?
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Kriegen eigentlich auch andere Behörden von der Sparcard eine Info und wenn ja, welche?
Auf Antworten freut sich
Euer Carsten