wenn ich mein Kfz im Privatvermögen halte, kann ich dann trotzdem die Benzin-Kosten für Wege zu meinen Kunden als
Betriebskosten ansetzen? Muß ich die einzelnen Wege
mit Fahrtenbuch etc. nachweisen?
Wenn ich das gebrauchte Kfz einlege zu dem momentanen Wert lt. Liste, darf ich dann eine Vst anteilig abziehen? Gilt der 50%-Abzug auch für die EINLAGE nach dem 01.04.99?
wenn ich mein Kfz im Privatvermögen halte, kann ich dann
trotzdem die Benzin-Kosten für Wege zu meinen Kunden als
Betriebskosten ansetzen? Muß ich die einzelnen Wege
mit Fahrtenbuch etc. nachweisen?
=> Betriebsausgaben sind alle betrieblich veranlaßten Aufwendungen, also auch solche, die auf eine teilweise betriebliche Nutzung von Privatvermögen entfallen.
Ein Fahrtenbuch ist m. E. erforderlich, da steuermindernde Tatsachen im Zweifel von Dir nachzuweisen sind. Auch kannst Du nur so die zutreffende Gesamtkilometerzahl ermitteln.
Du kannst entweder anteilige tatsächliche Kosten (inkl. Abschreibung) oder einen pauschalen Kilometerwert von 0,30EUR/gef.km ansetzen.
Wenn ich das gebrauchte Kfz einlege zu dem momentanen Wert lt.
Liste, darf ich dann eine Vst anteilig abziehen? Gilt der
50%-Abzug auch für die EINLAGE nach dem 01.04.99?
=> Kein VoSt-Abzug - auch nicht anteilig! Hat aber mit der Einführung der 50%igen VoSt-Abzugsbeschränkung nichts zu tun. Es scheitert am Bezug der ursprünglichen Lieferung im Unternehmensbereich (vgl. §15 Abs.1 S.1 Nr.1 UStG „an einen Unternehmer für dessen Unternehmen“).
Allerdings können Benzinlieferungen für Geschäftsreisen direkt dem Unternehmen zugeordnet werden. Dann wäre daraus grds. ein VoSt-Abzug möglich. Da eine teilweise privat veranlaßte Lieferung m. E. für USt-Zwecke eingangsseitig aufzuteilen ist, wäre der dem Unternehmen zugeordnete Teil ausschließlich unternnehmerisch genutzt. Damit greift auch keine Abzugsbeschränkung auf 50%.