Habe eine etwas verzwickte Frage:
Ich betreibe privat ein Portal, das täglich etwa 250 Besucher hat. Da ich mich im Januar selbstständig gemacht habe (Bereich Internet), dachte ich daran, auf meiner privat geführten Website Bannerwerbung zu schalten und die Einnahmen daraus komplett in die Firma zu geben.
Wie sieht hier der steuerrechtliche Hintergrund aus? Das Finanzamt wird sich ja dann doch irgendwann einmal fragen, wo die Knete letztendlich herkommt, oder? Bzw. es wird sich vielleicht fragen, warum ich als Privatperson die Knete nicht privat versteuere?!
Du möchtest Geld im Privatvermögen vereinnahmen und eine Privateinlage ins Betriebsvermögen vollziehen.
Diese Privateinlage musst Du nachweisen, zurecht:
Gehört die Bannerwerbung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§15 Abs.1 Nr.1 EStG), stellt die private Vereinnahmung eine Privatentnahme aus dem Betrieb dar.
Zu einer freiberuflichen Tätigkeit (§18 Abs.1 Nr.1 ESTG) kann Bannerwerbung m. E. nicht gehören.
Es könnten im geringen Umfang aber sonstige Einkünfte (§ 22 Nr.3 EStG) sein, die tatsächlich privat vereinnahmt würden. Diese wären auch bis 256 EUR im Jahr steuerfrei.
Kannst Du die Zugehörigkeit zu anderen Einkünften nicht nachweisen, wäre die Privateinlage nicht anzuerkennen, weil es sich um Betriebseinnahmen handelt.