1% Regelung

Hallo experten,
was genau bedeutet die 1% Regelung für Dienstawagen und was sollte man dabei beachten. Ist ein Fahrtenbuch ratsamer?

Vielen Dank!

Franziska

Hallo!

Arbeitnehmer müssen pauschal 1% vom Bruttolistenpreis pro Monat als zusätzlichen Arbeitslohn (Sachbezug) für die private Nutzung lohnversteuern.
Unternehmer müssen als Korrektur zu den Betriebsausgaben für ein Betriebs-Kfz eine Privatentnahme von monatlich 1% des BrLiPr ansetzen.
Beide können aber auch durch Fahrtenbuch einen tatsächlichen Privatfahrtenanteil nachweisen, damit tatsächliche Aufwendungen für Privatfahrten berücksichtigt werden können (ArbN: §8 Abs.2 EStG - UN: §6 Abs.1 Nr.4 EStG).
Die Überlassung an ArbN zur Privatnutzung unterliegt zudem der Umsatzsteuer, wobei der Pauschalansatz ein Bruttobetrag inkl. USt ist (USt herauszurechnen 16/116).

Medienberichten (!) zufolge soll die geplante Erhöhung des Satzes auf 1,5% durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz wohl doch nicht kommen. Bleibt aber abzuwarten…

Ciao!
Nemo

Hallihallo

ich versuchs mal ganz einfach. Du mußt 1% des Bruttowertes des Fahrzeuges jeden Monat versteuern. Alles klar?
Beispiel

Bruttolohn 2000,00 Euro Firmenfahrzeugwert brutto 30000,00 Euro(Bruttolistenpreis!, nicht der Preis, der bezahlt wurde)

Nun werden 1% vom Fahrzeugwert --hier 300,00Euro— auf dein Brutto draufgerechnet. Dadurch hast du höhere Steuerabgaben. Unten werden diese 300,00 Euro wieder abgezogen. Das ist die 1% Regelung.

Fahrtenbuch lohnt sich nur dann, wenn du sehr (wirklich sehr!) wenig privat fährst. Das wird anhand des Fahrtenbuches nachgewiesen.
Gruß Marco

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Hallo Marco,

danke für die tolle Erklärung. Nur eins versteh ich nicht. Was meinst Du…„wird unter wieder abgezogen“…
Meinst Du die €300?

Hallo Marco,

danke für die tolle Erklärung. Nur eins versteh ich nicht. Was
meinst Du…„wird unter wieder abgezogen“…
Meinst Du die €300?

genau. du zahlst nur die Mehrsteuern.

Gruß Marco

Ich vermisse da was
Hi!

Die 1% wurden hier ja erklärt, allerdings wurde etwas vergessen!

Neben dem einen Prozent vom NEUlistenpreis des PKW fallen auch noch 0,03 % je Entfernungskilometer (Wohnung - Arbeit) an!

Heißt im Klartext:

Der Wagen hat einen Listenpreis von 20.000 € (inkl. MWSt.)
Dein Weg zur Arbeit ist 20 km.

Dann resultiert hieraus ein Sachbezug von 200 € PLUS 120 € !!!

Das heißt, Du zahlst für die 320 € Lohnsteuer UND Sozialversicherungsbeiträge (die hier auch noch nicht erwähnt wurden).

Alles in allem sollte sich ein Firmen - PKW dennoch lohnen…

Liebe Grüße
Guido

Hälfte der Mehrwertsteuer?
Stimmt das wenn ich ein Geschäftsfahrzeug habe und das Privat nutze nicht nur die 1% bezahle sondern aucg nur noch die Hälfte der MwSt erstattet kriege?

Hallo!

  1. Abziehbarkeit (dem Grunde nach):
    Vom Unternehmer ist bei Anschaffungen/ Leasing nach dem 31.3.99 die Vorsteuer (MwSt=USt aus dem Einkauf und den laufenden Kosten) zur Hälfte abziehbar, wenn sie gesondert auf der Eingangsrechnung ausgewiesen ist. Damit wird die nicht zur VoSt-Erstattung berechtigende private Mitbenutzung abgegolten. Wird ein Fahrzeug ausschließlich betrieblich vom Unternehmer genutzt, können weiterhin 100% abgezogen werden.
    Bei Angestellten ist letzteres der Fall, denn die Überlassung zu privaten Zwecken stellt eine „Vermietung“ an den Arbeitnehmer dar, der seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellt (z.B. GmbH-Geschäftsführer).

  2. Abzugsfähigkeit (der Höhe nach):
    Wenn der Unternehmer Umsätze tätigt, die steuerfrei sind (z. B. Ärzte/Wohnungsvermieter), wird keine Umsatzsteuer fällig. Diese Personengruppe hat dann auch keinen Anspruch auf Erstattung der 50%/100% Vorsteuer. Werden nur teilweise steuerfreie Umsätze ausgeführt, ist der 50%/100%-Betrag dem Grunde nach abziehbarer Vorsteuer entsprechend dem Verhältnis der Umsätze aufzuteilen. Der Anteil, der auf die nicht steuerfreien Umsätze entfällt, ist dann auch abzugsfähig und wird vom FA erstattet.

Ciao!
Nemo