Hi,
gilt hier 20% der Telefonrechnung als betriebliche Ausgabe dem FA glaubhaft zu machen ohne Telefonnummernnachweis, oder ist diese Pauschale nachzuweisen? Gibt es überhaupt eine solche Pauschale?
Es geht um Telefonrechnung eines freiberuflichen Heilpraktikers.
Gruß
André
hi,
du musst glaubhaft machen. rechtsanspruch auf die 20% bestehen nicht, denn es haengt viel vom %satz ab. (hat er ein handy, ein 2. anschluß, telefoniert er viel…).
mitunter kannst du also auch 80% ansetzen ohne das es probleme gibt.
am praktischsten haben wir einfach 3 einzelgesprächsnachweise wahlweise genommen (3 monate) und die privatanteile ausgerechnet, grob gerundet und das hat das FA akzeptiert…
gruss vom
showbee