Hallo,
kann ich für meine Einkommensteuererklärung auch Kopien von Kontoauszügen einreichen, anstelle von Rechnungen (die ich dummerweise nicht aufgehoben habe)?
Danke & Gruß
Marie
Hallo,
kann ich für meine Einkommensteuererklärung auch Kopien von Kontoauszügen einreichen, anstelle von Rechnungen (die ich dummerweise nicht aufgehoben habe)?
Danke & Gruß
Marie
Hallo!
Die Frage beantwortet sich von selbst: Ein Kontoauszug ist geeignet, Zahlungsflüsse zu dokumentieren, nicht mehr und nicht weniger.
Was konkret an
Welche Person und an
Welchen Ort geliefert wurde,
wird damit sicher nicht zu belegen sein. Genau das ist aber erforderlich, um den Werbungskostenabzug überprüfen zu können.
Insofern verspreche Dir nicht zuviel von Kontoauszügen…
Ciao!
Nemo
Hallo,
bei mir geht es konkret um eine Pauschale für die Telefon-, bzw. Internetkosten. Also kein Einzelnachweis, sondern nur die „nackten“ Kosten.
Glaubst du, dafür reicht der Kontoauszug?
Danke & Gruß
Marie
Hallo!
Es kommt nicht darauf an, ob es mir genügt. Du musst den Bearbeiter deiner Steuererklärung überzeugen, also kannst Du es nur probieren.
Ciao!
Nemo
Hallo Marie,
ich kann dir auch nur raten : probier es !
Ich hatte zum Beispiel noch nie Probleme, den Jahresbeitrag für die Haftpflichtversicherung oder auch die Monatsbeiträge für die private Krankenversicherung (ein Auszug, Beitrag mal 12 gerechnet) u.Ä. per Kontoauszug nachzuweisen.
Es gibt aber sicher Unterschiede bei der Gestaltung der Auszüge. Bei meinen steht alles immer recht ausführlich drauf !
Gruß
Heidi