Wie wird Grundsteuer zusammengerechnet (Grundstücksgrösse+Baujahr des Hauses auf dem Grundstück+Wohnfläche …) ? Der Hintergrund: ich verstehe nicht warum ich für mein neues Haus mit kleinem Grundstück wesentlich mehr zahle als ich noch im alten Haus mit viel grösserem Grundstück wohnte. Die beiden Häuser sind im gleichen Bezirk.
Die Grundsteuer bemißt sich nach dem sogenannten Einheitswert (EW), der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes zu Wertverhältnissen vom 1.1.1964 (1.1.1935 für neue Bundesländer) ermittelt wird.
Wertermittlung vereinfacht:
Die (ggf. fiktive) Jahresrohmiete 1.1.1964 wird mit einem Vervielfältiger multipliziert und dann noch verschiedene Zu-/ Abschläge vorgenommen. Der Vervielfältiger richtet sich u. a. nach Bauart, Baujahr und Ausstattung des Gebäudes. Ein neues Gebäude hat daher meist einen höheren Vervielfältiger.
Mindestens ist der halbe Bodenwert vom 1.1.64 (35) anzusetzen. Dieser halbe Bodenwert kann so niedrig sein, dass die Grundstücksgröße keine Rolle spielt, weil nur die Bausubstanz in die Bewertung einfließt.
Der so ermittelte Einheitswert wird mit 3,5/1000 multipliziert (=Grundsteuermeßbetrag => Grundsteuermeßbescheid) und auf diesen Meßbetrag die Grundsteuer mit dem Hebesatz der Gemeinde erhoben (=> Grundsteuerbescheid).
eine idee, die ich schon oft gesehen habe… liegt dir ein geschätzter bescheid zum einheitswert vor, weil du vielleicht das formular nicht wie gefordert ausgfüllt hast?
Einheitswert für eine Eigentumswohnung = 50.000 € (Eine Faustregel hierzu: Der Einheitswert beträgt ca. 30 % des aktuellen Verkehrswertes).
Grundsteuermessbetrag (3,5 Promille von 50.000 €) = 175 € Hebesatz = 400 % (gültig z.B. für die Stadt Mainz).
Grundsteuer (Berechnung: 175 € x 400 %) = 700 €
Grundsteuermesszahl
Die Grundsteuermesszahl zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages richtet sich nach der Grundstücksart. Sie beträgt nach dem Grundsteuergesetz für
• Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: 6 Promille
• Einfamilienhäuser von 0 bis 37.500 € Einheitswert: 2,6 Promille
• Einfamilienhäuser über 37.500 € Einheitswert: 3,5 Promille
• Zweifamilienhäuser: 3,1 Promille
• alle restlichen Grundstücksarten: 3,5 Promille