Anlage AV

Hallo,
ich habe für meine private Rentenversicherung mittlerweile die Bestätigung meines Anbieters erhalten und will sie zusammen mit der Anlage AV bei meiner Steuererklärung einreichen.
Dort wird u.a. nach dem Verdienst in 2001 gefragt. 2001 war ich noch in der Ausbildung, habe also keine Lohnsteuer gezahlt. Gebe ich dann 0 an??

MfG
Julia

2001 war
ich noch in der Ausbildung, habe also keine Lohnsteuer
gezahlt. Gebe ich dann 0 an??

hi,

wenn du eine vergütung erhalten hast (azubi-gehalt), musst du diese angeben. bsp. stehen auf deiner steuerkarte 2001 6.000 DM bruttolohn, dann gibst du 4.000 DM einkünfte an (nach abzug des werbungskostenpauschbetrages von 2000 DM).

wenn du in der ausbildung kein geld verdient hast (studium, privatschule, abitur…), dann eine null.

nur weil keine LSt gezahlt wurde, heisst es nicht, das man keine „einkünfte“ hatte!

gruss vom

showbee

Hi,
sorry, ich sollte es etwas genauer beschreiben!
Die wollen folgendes von mir wissen:

  1. beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der Rentenversicherung
  2. Besoldung und Amtbezüge
  3. Tatsächliches Entgelt/ Lohnersatzleistungen
    alles jeweils in 2001.

Nun stehen auf der Rückseite folgende Erläuterungen:

  1. … können sie aus der „Meldung zur Sozialversicherung“
    entnehmen. - So weit, so gut, das hab ich dann!
  2. Die Höhe ergibt sich aus den Ihnen vorliegenden Mitteilungen
    für 2001. - ???
  3. Das tatsächlich erzielte Entgelt können sie aus einer
    Bescheinigung des Arbeitgebers entnehmen. Die einzutragenden
    Lohnersatzleistungen ergeben sich aus der Bescheinigung der
    auszahlenden Stelle.

Mit 2 und 3 komm ich gar nicht zurecht. Irgendwie klingt das alles wie dasselbe. Oder ist es so, daß ich nur bei 1 überhaupt was eintragen muß? War wie gesagt Azubi und habe ordnungsgemäß in die RV einbezahlt.

MfG
Julia

rehi,

  1. beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der
    Rentenversicherung

wohl die summe deiner brutto-azubigehälter (sh. lohnsteuerkarte bzw. sh. gehaltsabrechnungen…)

  1. Besoldung und Amtbezüge

null

  1. Tatsächliches Entgelt/ Lohnersatzleistungen
    alles jeweils in 2001.
    • wenn du ggf. arbeitslosengeld, krankengeld o.ä. erhalten hast

gruss vom

showbee

Hi,
dankeschön, jetzt ist alles klar!

MfG
Julia