Voraussetzung für Kindergeldzahlung

Hallo Leute,

unter welchen Voraussetzungen stehen uns für ein Kind, das im September 2003 volljährig wird und ab diesem Monat in Ausbildung steht, noch Kindergeld zu?

2004 wird er mit allen Zulagen (Weihnachts-, Urlaubsgeld etc.) ca. 10.000 € verdienen.

Er wird ab Lehrbeginn bei den Großeltern innerhalb deren Wohnung wohnen. Die Großeltern sind „ausgesteuert“. Sie leben im eigenen Haus und sind beide Mitte 70. Wäre es für sie nachteilig, wenn unser Sohn dort eine anteilige Miete zahlt, d. h. müssten sie dann wieder eine Steuererklärung abgeben???

Guten Abend,

hier, die Seite finde ich eigentlich ganz hilfreich :smile:

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/faq/kg_einkomm… (zum Einkommen des Kindes)

und

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/kg/index.html (allg. Infos zum Kindergeld!)

Schönen Abend noch und schönes WE,

Aline

Hallo Leute,

unter welchen Voraussetzungen stehen uns für ein Kind, das im
September 2003 volljährig wird und ab diesem Monat in
Ausbildung steht, noch Kindergeld zu?

2004 wird er mit allen Zulagen (Weihnachts-, Urlaubsgeld etc.)
ca. 10.000 € verdienen.

hi,

also wenn er rd. 10000 brutto bekommt wird es eng mit dem KiG. die freigrenze für „einkünfte & bezüge“ liegt in 2003/04 bei 7428 EUR.

er muss also (angenommen keine bezüge vorliegend - bafögzuschuss…) bei 10.000,- brutto auf werbungskosten von 2573 EUR kommen. pauschal gibt es nur 1044 angerechnet. fährt er denn weit zur arbeit? vielleicht ist es gar nicht soooo sinnvoll ihn bei oma wohnen zu lassen!

die sache mit der miete würde ich eh sein lassen, hat null vorteile und macht nur ärger. gebt als eltern der oma einen schein im monat und fertig.

für das jahr 2003 (er vollendet in 09/03 sein 18. Lj.) muss er in den monaten 10-12 dann natuerlich 1/4 der beträge erreichen/unterschreiten.

wie schon angemerkt, beim arbeitsamt gibt es dicke broschüren zum nachlesen etc.

gruss vom

showbee