Re: Steuererklärung noch änderbar?
Hallo!
Solange die Steuererklärung noch nicht bearbeitet wurde, kann alles geändert werden durch Abgabe einer berichtigten Erklärung.
Wenn ein bereits erhaltener Bescheid geändert werden soll und nicht innerhalb von 1 Monat Einspruch eingelegt wurde, ist eine Änderung nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich, u. a.:
1. "Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung §164 AO"
oder
2. Berichtigung von Schreibfehlern, Zahlendrehern und anderen rein mechanischen Versehen nach §129 AO
oder
3. Nachträgliches Bekanntwerden von für die Besteuerung maßgebenden Tatsachen (sog. "neue Tatsachen" nach §173 AO). Wenn jemand nachträglich Belege einreicht, ist das zwar eine "neue Tatsache". Diese darf aber bei grobem Verschulden nicht mehr berücksichtigt werden, also immer dann, wenn man "geschlafen" hat.
Diese Materie ist kompliziertes Verfahrensrecht. Daher empfiehlt sich bei höheren unberücksichtigten Beträgen ein Besuch beim Steuerberater...
Ciao!
Nemo