ich bin seit kurzem freiberuflich tätig und da wird sich ja wohl oder übel bald das Finanzamt das erste Mal melden und Vorauszahlungen für die Einkommensteuer haben wollen.
Wonach richtet sich der Steuersatz bzw. kann man sich den slebst irgendwie berechnen? Wie hoch ist der momentane Höchststeuersatz?
Die Einkommensteuer bemißt sich nach dem zu versteuernden Einkommen (zvE). Dieses ergibt sich (vereinfacht dargestellt) aus der Summe aller Einkünfte abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (= der Gewinn/ Verlust) werden meist durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt. Das bedeutet, dass von den zugeflossenen Betriebseinnahmen die abgeflossenen Betriebsausgaben abgezogen werden.
Wenn das zvE unter dem Grundfreibetrag von 7235 EUR liegt, fällt keine ESt an. Darüber fällt bis zu einem zvE von 9251 EUR eine ESt von 19,9% - 25% an. Der Steuersatz steigt darüber stark an auf maximal 48,5% bei einem zvE von 55.000 EUR und darüber.
Genauer läßt sich Deine Frage keinesfalls beantworten, da zu viele Faktoren eine Rolle spielen. Auch solltest Du wissen, dass anstelle der Lohnsteuer bei selbständigen eine Vorauszahlung auf die ESt erhoben werden kann, die nach Einreichung der Steuererklärung ggf. wieder erstattet wird.
Die einzelnen Gewinne (davon gehe ich jetzt mal aus) (= zvE)
beziehen sich immer auf ein ganzes Jahr oder auf einen anderen
Zeitraum?
Ja, grundsätzlich sind die im Kalenderjahr bezogenen Einkünfte (zB. Gewinn) zu berücksichtigen.
(Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr, was bei Dir vermutlich nicht vorliegt, gilt der Gewinn dieses Wj. als im vollen Umfang in dem Kj. bezogen, in dem das Wj. endet.)
Was „bezogen“ bedeutet, hängt davon ab, ob Du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machst (bei Geldfluss) oder eine Bilanz erstellst (bei Entstehung des Anspruchs auf die Zahlung).