spielt es irgendeine Rolle WANN innerhalb eines Jahres Einkünfte angefallen sind?
Bin im August aus der Kirche ausgetreten, habe vorher aber auch keine Kirchensteuer gezahlt, weil damals Einkommen so gering, dass keine Lohnsteuer anfiel. Danach habe ich bis Jahresende wesentlich mehr verdient, aber durch den Austritt auch nix mehr gezahlt.
Nun habe ich mit dem Einkommensteuerbescheid eine Steuerschuld für die Kirchensteuer, die haben nun einfach gerechnet, dass ich 8 Monate in der Kirche war und das dann anteilig auf die Einkommensteuer berechnet.
Ich befürchte ja das ist korrekt vom Finanzamt (habe ich gar nicht dran gedacht), oder ist die Nachforderung unzulässig?
Nun habe ich mit dem Einkommensteuerbescheid eine Steuerschuld
für die Kirchensteuer, die haben nun einfach gerechnet, dass
ich 8 Monate in der Kirche war und das dann anteilig auf die
Einkommensteuer berechnet.
hi gerri,
die kirchensteuer ist landesrecht. die kirchensteuergesetze gehen aber i.d.R. von der jahressteuer aus. also als bemessungsgrundlage die jahreslohnsteuer und das monatsgenau.
in dem fall wird es wohl richtig sein, was bei dir rauskommt. in welchem bundesland wohnst du? dann kann ich mal in dem für dich zustaendigen KiStG gucken.
in dem fall wird es wohl richtig sein, was bei dir rauskommt.
in welchem bundesland wohnst du? dann kann ich mal in dem für
dich zustaendigen KiStG gucken.
"Die Steuern werden für das Kalenderjahr erhoben. Maßgebend sind die Bemessungsgrundlagen des Kalenderjahres. Die Steuerordnung kann bestimmen, daß die Bemessungsgrundlagen eines früheren Kalenderjahres maßgebend sein sollen. Besteht die Steuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres, wird für die Kalendermonate, in denen die Steuerpflicht gegeben ist, je ein Zwölftel des Betrages erhoben, der sich bei ganzjähriger Steuerpflicht als Jahressteuerschuld ergäbe. "
hieraus ergibt sich dir korrektheit deines bescheides…