Hallo,
kann ich für in 2002 angeschaffte Wirtschaftsgüter, die kein GWG sind die Halbjahresregel noch anwenden ? Irgendwie stehe ich gearade auf dem Schlauch und finde auch nix dazu
Danke und Gruß
Hallo,
kann ich für in 2002 angeschaffte Wirtschaftsgüter, die kein GWG sind die Halbjahresregel noch anwenden ? Irgendwie stehe ich gearade auf dem Schlauch und finde auch nix dazu
Danke und Gruß
hi,
ja, das geht. EStR 44 Abs. 2 Satz 3:
„Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ist es jedoch aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, wenn für die in der ersten Hälfte eines Wirtschaftsjahrs angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter der für das gesamte Wirtschaftsjahr in Betracht kommende AfA-Betrag und für die in der zweiten Hälfte des Wirtschaftsjahrs angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter die Hälfte des für das gesamte Wirtschaftsjahr in Betracht kommenden AfA-Betrags abgesetzt wird.“
gruss vom
showbee