Lohnsteuerklasse d. Partners bei Selbständigkeit

Liebe Steuerexperten,

mir erzählte gestern eine (w-w-w)-Freundin, dass bei verheirateten Paaren, bei denen einer keine Lohnsteuerkarte hat (wegen Selbstständigkeit), der andere (Festangestellte) in Lohnsteuerklasse III kommt. Stimmt das so? In den FAQs hab ich dazu nix gefunden.

Viele Grüße,

Barbara

hallo barbara,

steht doch im FAQ…

„- Steuerklasse III : bei Eheleuten, wenn der Ehegatte keinen Arbeitslohn bezieht oder der andere Ehegatte auf Antrag die Steuerklasse V wählt, Witwen/Witwer im Folgejahr in dem der Ehegatte verstorben ist“

der ehemann bezieht keinen arbeitslohn, sondern einkünfte aus anderer einkunftsart —> der arbeitslohnbezieher geht in die III!

gruss vom

showbee

Danke, das hatte ich so nicht hundertprozentig da raus gelesen:smile: