umsatzsteuervoranmeldung -> wie oft?

Von: , Frage gestellt am Do, 27. Mär 2003

hallo zusammen,

ich war eben beim finanzamt -- hab vor 2 wochen ein gewerbe(nebenbei) angemeldet...

jetzt will der typ vom finanzamt, das ich für jeden monat sone umsatzsteuervoranmeldung abgebe---
ich hab ihm gesagt das ich kein großunternehmen bin, hat aber nix geholfen, laut ihm ist das seit 1.1.2002 gesetz --> ist dem so?

ich mein, wenn man schonmal sone voranmeldung ausgefüllt hat, ist der arbeitsaufwand bestimmt nicht so groß -- aber jeden monat??

vielen dank für eure antworten

viele grüße

rasta

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: umsatzsteuervoranmeldung -> wie oft?

    Hallo,

    eine Umsatzsteuererklärung kann monatlich, quartalsmäßig oder sogar jährlich eingereicht werden, das hängt vom jährlichen Umsatz ab.
    Du bekommst aber nach einer Gewerbeanmaledung vom Finanzamt einen Fragebogen zugeschickt, auf dem du erklären mußt, wie du deine Steuern zahlen möchtest bzw. wieviel Umsatz und Gewinn du erwartest.

    gruß

    Jaclyn

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: umsatzsteuervoranmeldung -> wie oft?

      hi jacy,

      wie oben schon erörtert, dies galt bis zum jahr 2001. ab dem jahr 2002 gibts nur noch die wahl kleinunternehmer oder regelbesteuert.

      die einstufung in mtl./qtw./jährl. erfolgt dann ab dem 3. jahr aufgrund der vorjahreszahllast.

      mfg vom

      showbee

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: umsatzsteuervoranmeldung -> wie oft?

        der steuermann vom finanzamt sagte zu mir,

        ich müsste das monatlich machen, das sei jetzt gesetz

        und ich hab ihm nen jährlichen umsatz von 500 euro angegeben.....


        so eine rumscheisserei -- als hätt ich nix besseres zum tun... [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Hinweis und Frage z.B. an Showbee

          Hi,

          damit bist Du doch Kleinunternehmer und musst gar nicht, sofern Du keine Umsatzsteuer in Deinen rechnungen ausweist. Oder hab ich da auch was verpasst (...Showbee???).

          Gruß,
          Micha

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re: Hinweis und Frage z.B. an Showbee

            hi micha,

            hääää -- muss ich etwa keine umsatzsteuer ausweisen?

            also, langsam wirds immer verwirrender--?
            kennt sich hier niemand so gut aus, das er ein statement abgeben kann, das nicht aufner meinung basiert?

            danke

            schönes wochenende

            beste grüße

            rasta [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^2: Hinweis und Frage z.B. an Showbee

              hi micha,

              hääää -- muss ich etwa keine umsatzsteuer ausweisen?
              Solange du unter ca. 16000 EUR Umsatz im Jahr bleibst, bist du Kleinunternehmer (§19 UStG).
              Dann DARFST du KEINE Mehrwertsteuer in Rechnungen ausweisen und kannst auch KEINE Vorsteuer abziehen. Dafür brauchst du auch keine USt-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärung ans Finanzamt zu schicken.

              Du kannst auch als Kleinunternehmer allerdings auf dieser Regelung verzichten. Solltest du dies tun, bis du 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden. Das kann vor allem nützlich sein, wenn hohe Vorsteuerbeträge anfallen, da du diese dann vom FA erstattet bekommst. Wenn du auf diese Regelung verzichtest, musst du natürlich die Umsatzsteuer auch in Rechnungen ausweisen und bekommst die Vorsteuer vom FA wieder.
              Evtl. hast du dies schon in dem steuerlichen Erfassungsformular angekreuzt, ansonsten hättest du wahrscheinlich die Festsetzung des Voranmeldezeitraumes nicht bekommen....

              Alexander

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              GENAU!

              hi,

              volle zustimmung! der RASTA hat sicherlich bei dem fragebogen das falsche kreuz gemacht und pech...

              nicht erst das kind selber in den brunnen werfen und dann über die blöden steuergesetze meckern!

              die monatsregelung ist sehr sinnvoll, wenn man bedenkt, das eine kleinunternehmerregelung die meisten "nebenberufler" rettet.

              gruss vom

              showbee

  2. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: umsatzsteuervoranmeldung -> wie oft?

    hallo zusammen,

    ich war eben beim finanzamt -- hab vor 2 wochen ein
    gewerbe(nebenbei) angemeldet...

    jetzt will der typ vom finanzamt, das ich für jeden monat sone
    umsatzsteuervoranmeldung abgebe---
    ich hab ihm gesagt das ich kein großunternehmen bin, hat aber
    nix geholfen, laut ihm ist das seit 1.1.2002 gesetz --> ist
    dem so?

    Ja, ist so. 2 Jahre lang nach Gründung / Rechtsformwechsel muss
    man monatlich den Kram schicken.Hatte damals (02/2002) extra
    beim Bundesamt für Finanzen nachgesehen, finde aber den Link
    jetzt nicht mehr. ich mein, wenn man schonmal sone voranmeldung ausgefüllt hat,
    ist der arbeitsaufwand bestimmt nicht so groß -- aber jeden
    monat??
    Ich nehme Easy Cash & Tax ( http://www.easyct.de ), damit
    beschränkt sich das auf Belege eintippen, ausdrucken, ergänzen
    (ECT kann keine MwST-freien EU-Lieferungen) unterschreiben und
    wegschicken.
    Sieh es einmal so, es sind nur 24 Formulare bis zur möglichen
    Neueinstufung...

    Alexander

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      DANKE!

      [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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