ich war eben beim finanzamt – hab vor 2 wochen ein gewerbe(nebenbei) angemeldet…
jetzt will der typ vom finanzamt, das ich für jeden monat sone umsatzsteuervoranmeldung abgebe—
ich hab ihm gesagt das ich kein großunternehmen bin, hat aber nix geholfen, laut ihm ist das seit 1.1.2002 gesetz --> ist dem so?
ich mein, wenn man schonmal sone voranmeldung ausgefüllt hat, ist der arbeitsaufwand bestimmt nicht so groß – aber jeden monat??
eine Umsatzsteuererklärung kann monatlich, quartalsmäßig oder sogar jährlich eingereicht werden, das hängt vom jährlichen Umsatz ab.
Du bekommst aber nach einer Gewerbeanmaledung vom Finanzamt einen Fragebogen zugeschickt, auf dem du erklären mußt, wie du deine Steuern zahlen möchtest bzw. wieviel Umsatz und Gewinn du erwartest.
ich war eben beim finanzamt – hab vor 2 wochen ein
gewerbe(nebenbei) angemeldet…
jetzt will der typ vom finanzamt, das ich für jeden monat sone
umsatzsteuervoranmeldung abgebe—
ich hab ihm gesagt das ich kein großunternehmen bin, hat aber
nix geholfen, laut ihm ist das seit 1.1.2002 gesetz --> ist
dem so?
Ja, ist so. 2 Jahre lang nach Gründung / Rechtsformwechsel muss
man monatlich den Kram schicken.Hatte damals (02/2002) extra
beim Bundesamt für Finanzen nachgesehen, finde aber den Link
jetzt nicht mehr.
ich mein, wenn man schonmal sone voranmeldung ausgefüllt hat,
ist der arbeitsaufwand bestimmt nicht so groß – aber jeden
monat??
Ich nehme Easy Cash & Tax ( http://www.easyct.de ), damit
beschränkt sich das auf Belege eintippen, ausdrucken, ergänzen
(ECT kann keine MwST-freien EU-Lieferungen) unterschreiben und
wegschicken.
Sieh es einmal so, es sind nur 24 Formulare bis zur möglichen
Neueinstufung…
damit bist Du doch Kleinunternehmer und musst gar nicht, sofern Du keine Umsatzsteuer in Deinen rechnungen ausweist. Oder hab ich da auch was verpasst (…Showbee???).
hääää – muss ich etwa keine umsatzsteuer ausweisen?
Solange du unter ca. 16000 EUR Umsatz im Jahr bleibst, bist du Kleinunternehmer (§19 UStG).
Dann DARFST du KEINE Mehrwertsteuer in Rechnungen ausweisen und kannst auch KEINE Vorsteuer abziehen. Dafür brauchst du auch keine USt-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärung ans Finanzamt zu schicken.
Du kannst auch als Kleinunternehmer allerdings auf dieser Regelung verzichten. Solltest du dies tun, bis du 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden. Das kann vor allem nützlich sein, wenn hohe Vorsteuerbeträge anfallen, da du diese dann vom FA erstattet bekommst. Wenn du auf diese Regelung verzichtest, musst du natürlich die Umsatzsteuer auch in Rechnungen ausweisen und bekommst die Vorsteuer vom FA wieder.
Evtl. hast du dies schon in dem steuerlichen Erfassungsformular angekreuzt, ansonsten hättest du wahrscheinlich die Festsetzung des Voranmeldezeitraumes nicht bekommen…