ich bin seit kurzem Freiberufler und habe neulich meine erste Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt bekommen. Nicht viel, aber immerhin. Konkret handelt es sich um läppische 17,69 Euro
Die Frage ist nun: muss ich diese Erstattung für den Monat, in dem ich sie erhalten habe, als echte Einnahme verbuchen? Falls ja, muss ich dann davon wieder 16% Umsatzsteuer abziehen (also Einnahme = 15,25 Euro)? Bin da etwas verwirrt.
ich bin seit kurzem Freiberufler und habe neulich meine erste
Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt bekommen. Nicht viel,
aber immerhin. Konkret handelt es sich um läppische 17,69 Euro
Die Frage ist nun: muss ich diese Erstattung für den Monat, in
dem ich sie erhalten habe, als echte Einnahme verbuchen? Falls
ja, muss ich dann davon wieder 16% Umsatzsteuer abziehen (also
Einnahme = 15,25 Euro)? Bin da etwas verwirrt.
Die Erstattung ist keine Einnahme und Zahlungen vom FA sind nicht UST-pflichtig.
Stell dir vor, daß du eine Kasse 2002 hast und eine Kasse 2003.
Aus der 2002 hast du Steuern gezahlt. Zuviel wie sich jetzt herausstellt. Also kommt das Rück-Geld in die Kasse 2002. Das hat mit der Kasse 2003 nix zu tun.