Steuerfreiheit für die Eintragung von Patenten

Hallo,

ich habe eine Frage zu der Besteuerung von Patenten.

Unsere Firma reicht gelegentlich Patente beim Dt.Patenamt in München zur Eintragung ein.

Die Rechnungen, die wir von diesem Patentamt für die Eintragung bekommen, sind UST-Frei.

In §4 UstG finde ich aber keinen Hinweis auf die Befreiung solcher Leistungen.

Ich bin mir sicher, dass die wissen was sie tun, aber ich wüßte gerne, was der rechtliche Hintergrund für diese UST-Befreiung ist.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

Gruß

Ingo

Hallo Ingo,

yepp, die wissen in der Tat, was sie tun. :wink:

Das Patentamt ist eine Bundesbehörde und erhebt keine Umsatzsteuer, weil es sich nicht um ein Honorar, Kaufpreis, o. ä. sondern um eine Gebühr handelt. Mir ist bisher auch noch keine andere Behörde (FA, Gericht, was-weiss-ich) begegnet, die dies tun würde.

Die Gebühren richten sich nach dem Patentkostengesetz (PatKostG), das Du hier nachlesen kannst:

http://transpatent.com/gesetze/pkosteng.html

Beste Grüße

Tessa

hi,

wie tessa schon angemerkt hat ist es richtig. nur nochmal für dich zum nachlesen:

es handelt sich bei der „gebühr“ vom patentamt nicht um eine leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. somit liegt KEIN steuerbarer umsatz in dem falle vor. die weiterprüfung des § 4 ob ggf. steuerfreiheit vorliegt kann somit unterbleiben.

es handelt sich also korrekt nicht um eine „steuerfreie leistung“, sondern um eine „nicht steuerbare leistung“.

genug erläuterungen?

mfg vom

showbee

Ich danke Euch beiden!

Die Erklärungen waren super!

Gruß

Ingo