Fange gerade mit der Steuererklärung für letztes Jahr an, die sich diesmal etwas schwierig gestaltet, da ich bis Mai Arbeitslosengeld- bzw. -Hilfe erhalten habe (mit selbständiger Nebentätigkeit) und ab Juni nur noch selbständig tätig war/bin.
Ich muß doch die Anlage N bis Mai sowieso ausfüllen wegen dem Arbeitslosengeld? Kann ich auch die Werbungskostenpauschale eintragen oder nicht? Ausgaben für Öffentliche Verkehrsmittel in Anlage N oder/und in die Einnahme-/Überschussrechnung? Die private Krankenversicherung wohin?
Fange gerade mit der Steuererklärung für letztes Jahr an, die
sich diesmal etwas schwierig gestaltet, da ich bis Mai
Arbeitslosengeld- bzw. -Hilfe erhalten habe (mit selbständiger
Nebentätigkeit) und ab Juni nur noch selbständig tätig
war/bin.
Das ist m. E. kein Problem…
Ich muß doch die Anlage N bis Mai sowieso ausfüllen wegen dem
Arbeitslosengeld? Kann ich auch die Werbungskostenpauschale
eintragen oder nicht?
Die WK-Pauschale von 1.044 EUR wird nicht eingetragen, sondern automatisch abgezogen, soweit positive steuerpflichtige Einnahmen (zB. Lohn) vorliegen. Das Arbeitslosengeld ist aber eine steuerfreie Einnahme, daher kann für diese (!) Einnahme kein Werbungskostenabzug beansprucht werden. Das Arbeitslosengeld wird aber bei der Steuersatzermittlung für die anderen steuerpflichtigen Einkünfte einbezogen, die dann stärker besteuert werden als ohne Bezug von Arbeitslosengeld(sog. „Progressionsvorbehalt“).
Ausgaben für Öffentliche Verkehrsmittel
in Anlage N oder/und in die Einnahme-/Überschussrechnung?
Hinsichtlich etwaiger tatsächlicher Bewerbungskosten inkl. Fahrtkosten kommt ein WK-Abzug dennoch in Betracht (soweit nicht erstattet), weil sich die Ausgaben auf künftige steuerpflichtige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit beziehen (=> Anlage N).
Fahrtkosten für die selbständige Arbeit/ das Gewerbe sind Betriebsausgaben und in der Gewinnermittlung zu berücksichtigen (=> Gewinn einzutragen in Anlage GSE).
Die
private Krankenversicherung wohin?
=> Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) einzutragen im Mantelbogen zur ESt-Erlärung.
Fange gerade mit der Steuererklärung für letztes Jahr an, die
sich diesmal etwas schwierig gestaltet, da ich bis Mai
Arbeitslosengeld- bzw. -Hilfe erhalten habe (mit selbständiger
Nebentätigkeit) und ab Juni nur noch selbständig tätig
war/bin.
Ich muß doch die Anlage N bis Mai sowieso ausfüllen wegen dem
Arbeitslosengeld?
Ja, unterliegt dem Progressionsvorbehalt = steuerfrei, erhöht aber etwas den Steuersatz für das übrige Einkommen.
Kann ich auch die Werbungskostenpauschale
eintragen oder nicht?
geht automatisch ohne Eintrag
Ausgaben für Öffentliche Verkehrsmittel
in Anlage N
Ja
oder/und in die Einnahme-/Überschussrechnung?
nein
Die
private Krankenversicherung wohin?
im Mantelbogen = das Doppelblatt, auf das man seine Adressangaben schreibt