AFA für Scanner - vier?

Hi there,

ganz kurz: auf wieviel Jahre wird ein Scanner üblicherweise abgeschrieben? Ich glaube, vier. Stimmt das?

Danke und Gruß
Marlene

hi,

ich würde den scanner mit auf den computer aktivieren als zubehör, dann kannst du den scanner wie den rechner auf 3 jahre abschreiben.

gruss vom

showbee

Danke, das war es! oT

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interessant,…
Hallo!

…aber woraus leitest Du das Wahlrecht ab?

Ein Scanner ist selbstständig verkehrsfähig, also ein VG/WG.

Viele PC´s gehen noch immer ohne Scanner über den Ladentisch und erscheinen dem Käufer deshalb nicht unbrauchbar oder unvollständig. Nach der Verkehrsauffassung kann m. E. der Scanner nicht Bestandteil des VG/WG „PC“ sein und muss entsprechend einzeln angesetzt und bewertet werden.

Mangels selbstständiger Nutzungsfähigkeit scheidet ein GWG bekanntermaßen trotzdem aus.

Ciao!
Nemo

rehi nemo,

ich leite mal kein wahlrecht ab, aber aus der erfahrung heraus, sage ich mal, hat man nur einen scanner solange der compi funzt. ich weiss ja nicht, ob im vorliegenden fall 1 oder 10 PCs für den scanner existíeren weiss ich nicht, aber wenn ich einen PC habe, dazu dann einen scanner kaufe, werde ich den nur so lange nutzen können, wie ich auch den compi nutzen.

insoweit von dre praktischen seite gesehen. von der theorie her hast du natuerlich recht, selber zu aktivieren und auf eigene ND abzuschreiben, da GWG nicht in frage kommt.

gruss vom

showbee