EG-Importe verteuern?

Von: , Frage gestellt am Di, 22. Feb 2000

Liebe Wissende,
folgendes Problem habe ich:
Kleinunternehmen, nur Gewinn- und Verlustrechnung.
Im letzten Jahr habe ich mehrmals in der EU Waren gkauft. Die sind also nicht mit Mehrwertsteuer belegt.
Frage: Wie wird das nun verrechnet? Muß ich die 16% erst zahlen, um sie anschließend wieder mit den eingenommenen 16% zu verrechnen, so wie beim Import aus Drittländern?
Ich muß jetzt die Umsatzsteuererklärung machen und wäre für Hilfe dankbar.
P.S. wie das mit dem Export geht ist mir klar, die Frage bezieht sich auf den Import von Gütern aus EG-Ländern)

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 41 Tagen hilfreich
    Re: Innergemeinschaftlicher Erwerb

    Hallo Importeur,

    es handelt sich um einen sogenannten innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1a UStG. Die Vorsteuer ziehst Du auf der Grundlage des § 15 Abs.1 Nr.3.

    Handling:

    1. Rechnungsbetrag (Bemessungsgrundlage) in den Vordruck UR Zeile 11 einsetzen - 16% Steuer ausweisen - übertragen in Zeile 94 des Vordrucks USt 2A.
    2. Den gleichen Steuerbetrag in Zeile 63 einsetzen - Saldo damit Null.

    Alles klar?

    Tschüß
    Admedio

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