Minimalbesteuerung für Kleinstunternehmen?

Hallo,

ich habe gelesen, daß ab 1. Jan 03 rückwirkend Kleinstunternehmen einer Minimalbesteuerung unterliegen können.

Dabei sind nur die Einnahmen zu erfassen, und 50 % davon werden pauschal aus Betriebsausgaben berechnet.

Dies gilt für Kleinunternehmer, die maximal 50.000 Eu im Jahr Betriebseinnahmen haben, und im Gründungsjahr maximal 17.500 Eu.

Ich bin freiberuflicher Übersetzer und falle (wahrscheinlich) unter diese Regelung. Dazu ein paar Fragen:

Ich habe zwar unter 50.000 Eu im Jahr, aber mein Gründungsjahr war so ungefähr 1984. Wie soll ich nachweisen, daß ich da unter 17.500 Eu lag?

Hat jemand schon Erfahrungen mit dieser neuen Art der Versteuerung? Kann ich objektive Beratung vom Steuerberater erwarten? Denn den brauche ich ja dann nicht mehr, wenn er mir empfiehlt, diese Besteuerungsart zu wählen.

Gibt es irgendwelche Fallen, die verhindern, daß mich das Finanzamt für diese Besteuerung akzeptiert?

Danke im voraus
Gerhard

hi gerhard,

alles noch im „vorhabensstatus“. das bundeskabinett möchte das alles gern. ich weiss nicht ob es bereits durch den bundestag gegangen ist, aber der bundesrat wird es so wohl nicht durchlassen.

schau mal hier:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage17211/En…

da steht alles drinn, was geplant ist. wenn das realität wird, brauchst du in der tat den StB nur noch für eine vernünftige erstberatung, aber wohl kaum zur dauerbetreuung.

verfolge die tagespresse und die geschehnisse rund um BT & BR und schau was mit dem gesetzentwurfe gemacht wird. grösstes problem ist m.E. die EU, welche mal wieder eine sondergenehmigung für deutschland geben müsste, dass das gesetz läuft.

gruss vom

showbee