Hallo,
ich habe gelesen, daß ab 1. Jan 03 rückwirkend Kleinstunternehmen einer Minimalbesteuerung unterliegen können.
Dabei sind nur die Einnahmen zu erfassen, und 50 % davon werden pauschal aus Betriebsausgaben berechnet.
Dies gilt für Kleinunternehmer, die maximal 50.000 Eu im Jahr Betriebseinnahmen haben, und im Gründungsjahr maximal 17.500 Eu.
Ich bin freiberuflicher Übersetzer und falle (wahrscheinlich) unter diese Regelung. Dazu ein paar Fragen:
Ich habe zwar unter 50.000 Eu im Jahr, aber mein Gründungsjahr war so ungefähr 1984. Wie soll ich nachweisen, daß ich da unter 17.500 Eu lag?
Hat jemand schon Erfahrungen mit dieser neuen Art der Versteuerung? Kann ich objektive Beratung vom Steuerberater erwarten? Denn den brauche ich ja dann nicht mehr, wenn er mir empfiehlt, diese Besteuerungsart zu wählen.
Gibt es irgendwelche Fallen, die verhindern, daß mich das Finanzamt für diese Besteuerung akzeptiert?
Danke im voraus
Gerhard