Hallo,
könnte man als Arbeitnehmer (um eine Fremdsprache zu lernen), statt einer Sprachschule zu besuchen, einen Sprachlehrer „einstellen“ (als Minijobber - oder auch für etwas mehr als 400 EUR) und die Kosten steuerlich absetzen?
Danke
Sarah
Hallo,
könnte man als Arbeitnehmer (um eine Fremdsprache zu lernen), statt einer Sprachschule zu besuchen, einen Sprachlehrer „einstellen“ (als Minijobber - oder auch für etwas mehr als 400 EUR) und die Kosten steuerlich absetzen?
Danke
Sarah
tag auch!
grundsätzlich ist diese frage mit ja zu beantworten. allerdings kommt da auch schon das aber in form von „es kommt drauf an“. als arbeitnehmerin muss du dem fa klar machen, dass das erlernen der sprache für deinen beruf nnotwendig ist bzw. dich in deinem beruf weiterbringt. eine bescheinigung des arbeitgebers für die notwendigkeit dieser sprachkompetenz wirkt wunder. das fa ist nämlich darauf getrimmt, die ausgaben für deine privaten vorlieben - sei es auch das erlernen einer fremdsprache - von den werbungkosten zu trennen und damit nicht zum abzug zuzulassen. wenn du diese erste hürde genommen hast - also dem fa glaubhaft gemacht, dass es sich um eine berufsbezogene weiterbildung handelt - dann ist es eine frage der angemessenheit hinsichtlich der höhe deiner aufwendungen für deinen privatlehrer. dabei gilt: je höher deine einkünfte aus der angestelltentätigkeit, desto höher auch die angemessenen werbungskosten.
hinweis: mach die kosten einfach geltend und die steuererklärung mit dem fa.programm elster. die leute sind dann ganz begeistert dass sie nicht mehr so viel eintippen müssen und hacken solche posten schneller ab. viel erfolg:smile:) mit dem lernen natürlich
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