hallo www-ler!
wer kann mit dem thema beitragsgruppe bei der krankenkasse was anfangen?
wann ist man arbeiter (1211),
wann angestellter (1111)?
welcher unterscheid besteht zwischen den gruppen (z.B. im hinblick auf beitrag, rente, versicherung,…)?
kann man einen angestellten, wenn man erkennt, dass er in der falschen gruppe gemeldet ist, ummelden?
welchen anspruch kann ein AN darauf haben,
in einer best. gruppe gemeldet zu sein,
oder obliegt diese „entscheidung“ nur dem AG oder der KK?
danke und
ciao
der alex
Hallo Alex,
ich habe mal ein bisschen gegoogelt…
Also Folgendes:
erster Hinweis: http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/cgi/gesetze/Betriebsve…
Paragraph 6 verweist auf das Sozialgesetzbuch VI.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…
Dort findet sich ein Paragraph 133, der zumindest die Angestellten explizit definiert…
Aber: IMHO hat die 1 oder 2 nur den Einfluss darauf, wohin die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden (ob zu BfA für Angestellte oder LVA für Arbeiter)
http://www.bfa.de/ger/ger_zielgruppen.c/ger_arbeitge…
Schau hier mal unter gemeinsame Grundsätze Anlage 4
Die Höhe sollte nach meinem Verständnis gleich sein…
welchen anspruch kann ein AN darauf haben,
in einer best. gruppe gemeldet zu sein,
oder obliegt diese „entscheidung“ nur dem AG oder der KK?
Ich gehe mal davon aus, dass das tatsächlich der AG oder die KK (oder die SV) entscheidet. Vor meinem Studium wurde ich z.B. bei der LVA geführt, als ich mich zum Studium gemeldet habe, wurde ich automatisch zur BfA umgeschrieben…
Grüße
Jürgen
…aber trotzdem danke jürgen.
vielleicht hat noch jemand genauere infos?!
danke ans forum
der alex
Hallo Alex!
wann ist man arbeiter (1211),
wann angestellter (1111)?
Umgekehrt! Angestellter ist 1211, Arbeiter ist 1111
welcher unterscheid besteht zwischen den gruppen (z.B. im
hinblick auf beitrag, rente, versicherung,…)?
Der Versicherungsträger ist ein anderer! Die Beiträge werden gesamt an die zuständige Krankenkasse abgeführt. Die Kasse erkent anhand der Schlüsselung, ob an die BfA (Angestellt) oder LVA (Arbeiter) abgeführt werden muss (Besonderheiten wie Seekrankenkasse und Bundesknappschaft lass ich jetzt mal außen vor).
kann man einen angestellten, wenn man erkennt, dass er in der
falschen gruppe gemeldet ist, ummelden?
Kann man!
welchen anspruch kann ein AN darauf haben,
in einer best. gruppe gemeldet zu sein,
oder obliegt diese „entscheidung“ nur dem AG oder der KK?
Das ergibt sich normalerweise aus der DEÜV-Schlüsselung für den Beruf. Natürlich obliegt die Entscheidung, ob angestellt oder Arbeiter in erster Linie dem Arbeitgeber bei Vertragserstellung.
Früher mal, als man noch von Arbeitern und Angestelten gesprochen hat (heute redet man von Arbeitnehmern *g*), war es wohl wichtig. Ich habe allerdings keine Ahnung, ob früher mal andere Bemessungsgrundlagen galten.
Bei der Bundesknappschaft ist es sogar heute noch wichtig, da die Angestellten höhere Beiträge (allerdings zur Krankenversicherung) zahlen (dafür auch bessere Leistungen haben).
Grüße
guido
hallo Alex,
wenn mich nicht alles täuscht, sollte der Arbeitgeber versuchen, seinen Arbeitnehmer als Arbeiter anzumelden. Der Vorteil meines erachten liegt darin, das man als AG die abzuführenden Umlagen besser nutzen kann zb. bei der Erstattung von Lohnkosten bei Krank.
MfG Peter
kann man einen angestellten, wenn man erkennt, dass er in der
falschen gruppe gemeldet ist, ummelden?
Kann man!
Macht man es nicht, dann macht es der SV-Betriebsprüfer.
Gruss vom Jens
Umlaach
Die Lohnfortzahlungsversicherung (Umlageverfahren) kann ein durchaus lohnendes Geschäft für den Arbeitgeber sein.
Für Arbeiter müssen die Umlagen 1 und 2 abgeführt werden, für Angestellte nur die Umlage 2.
Im Gegenzug kann sich der Arbeitgeber bei Arbeitern meistens 60% (normaler U1-Umlagesatz) des fortgezahlten Krankheitslohnes erstatten lassen.
Bei der U2 sind nur Mutterschaftsaufwendungen erstattungsfähig, die U2 muss aber auch für männliche Angestellte abgeführt werden.
Die U1 beträgt meist 2 bis 3 Prozent des SV-pflichtigen Entgelts, die U2 meist um 0,2 bis 0,3 Prozent.
Muss man halt mal durchrechnen, aber Vorsicht: Der SV-Prüfer kommt bestimmt !
Gruss vom Jens
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]