zur Zeit bilde ich im Rahmen eines Abendstudiums zum
Betriebswirt weiter.
hi,
also wenn du dich weiterbildest neben der normalen arbeit (also lohnsteuerkarten einkünfte), dann handelt es sich um werbungkosten.
anzusetzen sind neben kursgebühren, material, natuerlich auch reisekosten, arbeitsmittel etc.
für private arbeitsgemeinschaften gilt das selbe wie für den lehrgangsort. für jeden gefahrenen km mit dem auto gibts 30ct. wenn ÖPNV, dann die entstandenen kosten. ggf. anfallender übernachtungsaufwand ist auch ansetzbar.
also immer hübsch belege sammeln und buch führen wann und wo welche aktivitäten unternommen wurden.
nun mache ich das schon seit 2001. Da habe ich aber nur die einfache Kilometerpauschale abgerechnet. Kann ich das noch bei dieser Erklärung mit angeben?