Frist Lohnsteuererklärung für 2001

Hallo,

bis wann muss man (als „normaler“ Arbeitnehmer) seine Steuererklärung für 2001 eingereicht haben?

Danke, HOFee

Zusatzinfo/-frage
Also, es geht tatsächlich um 2001, und ich bin noch nicht angemahnt worden.
Verfallen tut sowas doch nicht, oder!? Ich meine, es könnte ja auch sein, dass ich was nachzahlen müsste, und das lässt sich der Staat doch wohl nicht entgehen!?

Habe gerade mal recherchiert: normalerweise endet die Frist ja im Mai des Folgejahrs (in meinem Fall also Mai 2002).
Wie kann es sein, dass ich bis jetzt (also April 2003) noch nichts gehört habe?

Danke,
HOFee

Hallo,

Habe gerade mal recherchiert: normalerweise endet die Frist ja
im Mai des Folgejahrs (in meinem Fall also Mai 2002).
Wie kann es sein, dass ich bis jetzt (also April 2003) noch
nichts gehört habe?

es kann einerseits sein, daß Du in der letzten Zeit umgezogen bist und auf diese Weise die Blutsauger abgeschüttelt hast. Andererseits kann es sein, daß Dein Einkommen unerfreulicherweise so gering ist, daß Du nicht verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Wenn dem Du sein sollte, hast Du mehr Zeit, die Steuererklärung abzugeben, nämlich bis Ende 2003.

Gruß
Christian

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es kann einerseits sein, daß Du in der letzten Zeit umgezogen
bist und auf diese Weise die Blutsauger abgeschüttelt hast.

Das stimmt wohl, aber ich habe seinerzeit meinen Umzug sehr bald gemeldet und auch kurz darauf vom neuen Finanzamt die neue Steuernummer bekommen.

Andererseits kann es sein, daß Dein Einkommen
unerfreulicherweise so gering ist, daß Du nicht verpflichtet
bist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Wenn dem Du
sein sollte, hast Du mehr Zeit, die Steuererklärung abzugeben,
nämlich bis Ende 2003.

Das könnte angesichts meines vergleichsweise geringen Bruttogehalts (Beamter) ja durchaus sein, denn das ist doch entscheidend, wenn ich mich nicht irre!?
Wo liegt denn die Grenze?

Danke auf jeden Fall schon mal,
HOFee

hi,

ein normaler arbeitnehmer ist in der regel nicht verpflichtet eine erklärung abzugeben.

suche dir doch mal den § 46 EStG raus und lies nach. wenn du unter einen der genannten punkte dort fällst, MUSST du bis zum 31.5.02 abgeben.

trifft KEIN punkt auf dich zu, DARFST du bis zum 31.12.2003 abgeben.

ein etwaiges guthaben verfällt dann somit bei einer steuererklärung die du erst in 2004 einreichst.

für weitere fragen steht dir bestimmt gerne der lohnsteuerhilfeverein um die ecke zur verfügung, denn ich denke ein steuerberater bedarf es hier nicht…

mfg vom

showbee