seit dem 1.1.2003 bin ich Freiberufler. Meine Frage ist, wann ich das erste Mal eine Einkommensteuer-Vorauszahlung machen muss. Das dürfte doch dann bald soweit sein, oder? Tritt das Finanzamt da an einen heran? Denn ich weiss ja gar nicht, wieviel, wie und wann ich vorauszuzahlen habe.
Um Vorauszahlungen leisten zu können/müssen, brauchst Du erst einmal einen Bescheid - einen Vorauszahlungsbescheid nämlich!
Dieser kann für sich allein kommen oder in einem Bescheid über eine Jahresveranlagung enthalten sein.
Bevor Du so etwas nicht bekommen hast, brauchst Du auch keine Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu leisten.
Wenn Du aber schon jetzt absehen kannst daß deine erste Veranlagung mit einer mächtig hohen Nachzahlung enden wird, dann solltest Du auch bereits jetzt anfangen, Rücklagen dafür zu bilden.
Insofern sind ESt-Vorauszahlungen auch gar nicht immer so schlecht - schließlich fällt es manch einem Unternehmer leichter, vier Mal im Jahr 5.000 Euro zu bezahlen als am Jahresende 20.000 auf einen Schlag…