Folgende Frage ergibt sich. Ich habe die Steuererklärung für 2001 für einen Freund gemacht. Er ist selbständig bzw. freberuflich und muss auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Diese habe ich erstellt aber die Vorsteuer aus der von ihm bezahlten privaten Krankenversicherung wird bei der Ust Erklärung nicht anerkannt und demnach nicht berücksichtigt.
Ist das wirklich so, oder kann hier das Finanzamt beliebig entscheiden?
das finanzamt hat vollkommen recht. nicht nur das es gar keine betriebsausgaben sind, ein vorsteuerabzug schon am mangelhaften beleg scheitert…
… ich finde es sehr mutig, wie du mit einem absolut gefährlichen halbwissen deinem freund „geholfen“ hast. scheinbar fehlen dir die grundlegenden kenntnisse des einkommen- und umsatzsteuerrechts. in einer solchen lage, sollte man hilfeersuchen lieber abweisen um keinen schaden anzurichten.
in der ahnung, das die erstellten erklärungen noch mehr fehler enthalten, wäre es angebracht dem freund reinen wein einzuschenken. zum folgenden jahr wäre es dringend angebracht, wenn die steuererklärungen durch einen sachverständigen dritten (steuerberater oder rechtsanwalt) erstellt würden.
wie schon geschrieben, ist die KV keine Betriebsausgabe. Allerdings kann Sie in der ESt als Sonderausgabe angesetzt werden. Abgesehen davon enthalten Versicherungen überhaupt keine Umsatzsteuer! Die 16%, die hier aufgeführt sind, sind Versicherungssteuer, das hat nichts miteinander zu tun.
Das Finanzamt entscheidet hier also überhaupt nicht, „wie es will“.
Gruß,
Sabine
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]