Doppelte Haushaltsführung

Hi zusammen!

Ich hab eine Frage in Sachen „Doppelte Haushaltsführung“ und dem Absetzen derselben von der Steuer. Und zwar bin ich verheiratet und zur Zeit nach meinem Studium arbeitslos. Nun tut sich evtl. ein Job auf, allerdings leider leider in Hannover (leben tun wir bei Frankfurt). Gesetzt den Fall ich bekomme den Job und nehme ihn auch an: Soweit ich weiß kann ich die Kosten, die mir dort für eine Wohnung entstehen absetzen. Genau wie die Kosten für die Heimfahrt (jedes Wochenende? Auch mit dem ICE?). Soweit richtig? Und wenn ja: Hab ich das richtig kapiert, daß ich dann die Kosten aber nicht 1:1 wiederkriege, sondern daß sie nur quasi vom Einkommen abgezogen werden und ich dann besteuert werde, als hätte ich entsprechend weniger gehabt? Oder doch 1:1? Und wenn ersteres: Läßt sich da ein ungefährer Prozentsatz angeben, wieviel frau wiederkriegt? Denn wenn ich schon so weit wegziehe, muß sich das wenigstens lohnen… Über baldige Antworten würde ich mich freuen, denn das entsprechende Vorstellungsgespräch ist am 25. !

Lieben Dank
Kari

Hi,

Soweit ich weiß kann
ich die Kosten, die mir dort für eine Wohnung entstehen
absetzen. Genau wie die Kosten für die Heimfahrt (jedes
Wochenende? Auch mit dem ICE?). Soweit richtig? Und wenn ja:
Hab ich das richtig kapiert, daß ich dann die Kosten aber
nicht 1:1 wiederkriege, sondern daß sie nur quasi vom
Einkommen abgezogen werden und ich dann besteuert werde, als
hätte ich entsprechend weniger gehabt?

Genau und das z.Z. auch nur 2 Jahre lang (mit wenigen Ausnahmen)

Oder doch 1:1?

nein

Und wenn
ersteres: Läßt sich da ein ungefährer Prozentsatz angeben,
wieviel frau wiederkriegt?

Das kommt auf die Höhe des Gehalts an :wink:
Onlinerechner nehmen und zuerst Gehalt eingeben, anschauen, was netto rauskommt
dann Werbungskosten so grob ausrechnen, vom Brutto abziehen und dann nach dem Netto schauen
Differenz ist das Gesuchte
(so über den Daumen 25 - 30%, aber wie gesagt es kommt auf das Gehalt an).
Für genauere Berechnungen empfiehlt sich ein PC Steuerprogramm. Falls der Ehegatte auch Einkommen hat, ist dies dann leichter auch zu berücksichtigen.

In den FAQs hatten wir mal einiges Nettorechner aufgelistet.

Viele Grüße
Cirwalda

kleine Korrektur
Hi,

Genau und das z.Z. auch nur 2 Jahre lang (mit wenigen
Ausnahmen)

Diese Regelung per Gerichtsurteil gerade für üngültig erklärt worden. Stand letzte Woche in der Presse.

Gruß,
Micha

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hi micha (jaku),

das meinte ja cirwalda, die 2 jahresfrist ist gesetz. das aktuelle urteil ermöglicht es einigen wenigen, auch über die 2jahresfrist hinaus die DHHF geltend zu machen (eheleute, beide berufstätig und wohl eine art äusserer zwang zum arbeitsplatz/wohnsitzwechsel durch den arbeitgeber - also art abkommandierung/versetzung).

nur in den engen grenzen mehr als 2 jahre, denn in dem fall ist das urteil ein einzelfall und noch nicht „gesetzesrang“.

mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

die Ausnahmen gabs ja vor dem Urteil schon, das Urteil hat aber lt. den Presseberichten in jedem Fall Auswirkungen auf alle, die bisher Einspruch eingelegt hatten bzw. auf die nächsten Jahre, da das Gesetz so nicht angewendet werden darf. Wenn Du, der Du sicher genauer Bescheid weisst, das anders siehst, nehme ich gern eine weitere Rüge ob dieses blasphemischen Textes entgegen :wink:).

Gruß
Micha

hi micha,

schau mal, ich habe was im netz gefunden…

http://www.steuer-office.de/newsDetails?newsID=10498…

mfg vom

showbee aus berlin

Hallo Kari,

Hi zusammen!

… Soweit ich weiß kann
ich die Kosten, die mir dort für eine Wohnung entstehen
absetzen. Genau wie die Kosten für die Heimfahrt (jedes
Wochenende? Auch mit dem ICE?). Soweit richtig? Und wenn ja:

Ja, da ist noch eine ganze Menge mehr. Da ich jetzt (nach Praktikum und einmaligem Stellenwechsel) das 5. Jahr DHHF mache, habe ich ein bisschen Übung :smile:

Umzugskosten sind voll absetzbar, aber nur mit Nachweis.
Erste Fahrt zur neuen Arbeitsstätte, wöchentliche Heimfahrt (auch nur mit Belegen z.B. km-Nachweis vom Auto, Fahrscheine, Flugscheine etc.), Anschaffungen für die neue Wohnung, Maklergebühren, Miete der neuen Wohnung incl. Nebenkosten. Aber immer Nachweise, Nachweise, Nachweise.
Was alles anerkannt wird hängt teilweise von der „Kulanz“ der Sachbearbeiter im FA ab (ich war bei 3 verschiedenen) und des Sparzwanges der Regierung.
Heimfahrten wurden mir z.B. in München immer nur 23 anerkannt: 52 Wochenenden, 6 Wochen Urlaub, der fährt eh nur jedes 2. Wochenende…
Wiederspruch war erfolgreich :smile:
Jetzt wurde sogar das Renovierungsmaterial für die alte Wohnung anerkannt.

Hab ich das richtig kapiert, daß ich dann die Kosten aber
nicht 1:1 wiederkriege, sondern daß sie nur quasi vom
Einkommen abgezogen werden und ich dann besteuert werde, als
hätte ich entsprechend weniger gehabt?

Ja, richtig so.

Läßt sich da ein ungefährer Prozentsatz angeben,
wieviel frau wiederkriegt? Denn wenn ich schon so weit
wegziehe, muß sich das wenigstens lohnen…

Also Mann :smile: hat für 2001 50% der gezahlten Steuer (Lohn- und Kirchensteuer und Soli)wiederbekommen.
Seit letztem Jahr bin ich verheiratet, da machen wir gerade die Steuererklärung, wie andere schon geschrieben haben kann das da ganz anders aussehen.
Meine Heimfahrten waren München-> Düsseldorf.

Über baldige
Antworten würde ich mich freuen, denn das entsprechende
Vorstellungsgespräch ist am 25. !

Ich hoffe es ist noch nicht zu spät, Du mußt ja nicht sofort unterschreiben.

Lieben Dank
Kari

Gruss

Karsten

hallo zusammen,

unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidunge… könnt ihr das urteil des bundesverfassungsgerichts nachlesen.

viele grüße

gunnar