Liebe Experten,
ich hoffe, Sie können mir zu folgendem Sachverhalt helfen:
Eine Frau ist Geschäftsführerin einer GmbH. Sie erhält jeden Monat ihr Gehalt. Da es der Gesellschaft zwischenzeitlich nicht so gut ging,
hat sie ihr Gehalt zwar buchen lassen, sich auch eine Gehaltsabrechnung geben lassen, das Geld wurde ihr jedoch nicht ausge-
zahlt, um damit arbeiten zu können.
Am Jahresende fertigt der Steuerberater die Bescheinigung für die Lohnsteuerkarte an und setzt - völlig zu recht - die vollen 12 Gehälter auf die Karten, unbeachtet, dass diese nicht alle ausgezahlt wurden.
Nun fragt sich die Dame, ob sie denn tatsächlich alles komplett versteuern muß, da ihr ja nicht alles zugeflossen ist.
Gibt es hier eine Möglichkeit, die Steuerkarte ändern zu lassen?
Oder muß vorerst in der GmbH der Aufwand korrigiert werden?
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort!
Gruss
Nicole
Nun fragt sich die Dame, ob sie denn tatsächlich alles
komplett versteuern muß, da ihr ja nicht alles zugeflossen
ist.
Hallo Nicole,
formal hat die Geschäftsführerin ihr Gehalt in voller Höhe erhalten und muß es deshalb auch versteuern. Anders gehts nicht, weil man das laufende GF-Gehalt nicht von der momentanen Kassenlage der GmbH abhängig machen darf. Sodann hat die GF der GmbH ein Darlehen in der Höhe ihrer Nettobezüge gegeben. Damit hat die GF eine Forderung gegen die GmbH. Damit alles sauber und ohne Meckern des FA läuft, sollte das Darlehen angemessen verzinst werden. Für den Fall einer Buchprüfung sollte ein Darlehensvertrag in den Geschäftsbüchern den Vorgang dokumentieren.
Gibt es hier eine Möglichkeit, die Steuerkarte ändern zu
lassen?
Wenn man einer x-beliebigen Person oder Firma als Privatperson Geld leiht, hat das keinerlei Einfluß auf die Steuerkarte oder steuerliche Pflichten.
Die Sache ist nur aus der Welt zu bekommen, indem die GmbH das Darlehen einschl. Zinsen tilgt. Selbst ein Verzicht der GF auf die Rückzahlung nützt nichts. Hatte die GmbH mit dem Darlehen eine Verbindlichkeit, wäre der Verzicht auf die Rückzahlung ein Gewinn für die GmbH, der zu versteuern ist.
Bin zwar kein Steuermensch, bei Licht betrachtet ist mir die ganze Materie zuwider, aber so viel weiß ich: Nicht ausgezahlte GF-Gehälter, die formal nicht sauber(st) behandelt werden, führen zu teurem Stirnrunzeln beim FA. Obwohl kein Geld in der Firma ist, wird dann von versteckten Gewinnentnahmen (oder so ähnlich) geredet.
Gruß
Wolfgang
hi,
da nicht von einer uneinbringlichkeit der gelder gesprochen werden kann (die GF wird irgendwann das geld mal ausbezahlt bekommen), wird so verfahren wie wolfgang schon beschrieben hat.
für die zukunft wäre die GF gehalten VOR ablauf des lohnzahlungszeitraums (monat) das gehalt anzupassen nach unten, spart lohnsteuerabzug und ggf. SV (wenn sv-pflichtig). wenns dann besser geht, kann ja wieder angehoben werden.
die variante mit dem darlehen ist nur zu empfehlen, wenn die verrechnungskonten der GF auch mal ausgeglichen werden.
mfg vom
showbee
Hi Showbee,
für die zukunft wäre die GF gehalten VOR ablauf des
lohnzahlungszeitraums (monat) das gehalt anzupassen nach
unten, spart lohnsteuerabzug und ggf. SV (wenn sv-pflichtig).
wenns dann besser geht, kann ja wieder angehoben werden.
m.E. geht eben genau das nicht. Du kannst als GMBH Geschäftsführer nicht nach Bedarf Dein Gehalt verkleinern oder vergrößern, wie es gerade beliebt, bist an das „Gleichstellungsprinzip“ gebunden und hast Dich so zu verhalten, als wärest Du „fremd“ angestellt. Sonst könnte da ja jeder GF nach Belieben an seinem Gehalt basteln.
Gruß
Easy
m.E. geht eben genau das nicht. Du kannst als GMBH
Geschäftsführer nicht nach Bedarf Dein Gehalt verkleinern oder
vergrößern, wie es gerade beliebt, bist an das
„Gleichstellungsprinzip“ gebunden und hast Dich so zu
verhalten, als wärest Du „fremd“ angestellt. Sonst könnte da
ja jeder GF nach Belieben an seinem Gehalt basteln.
Hi Easy,
ja, rechtlich ist das sicherlich nicht einwandfrei. Besser wäre natürlich ein guter Ausblick in die nächsten 2-3 Jahre. Dann das untere Ende als Bruttogehalt zu wählen und lieber Umsatz/Gewinn-Tantieme dazu.
So kann man steuerlich abgesichert (wenn die Tantiemenhöhe angemessen ist) Gehalt an den GF so „ausgeben“ das man mit Entstehung von LSt & SV auch den Nettogehaltszufluß realisieren kann.
Praxiserfahrung: Bei uns hat selbt eine LStAPrüf. die quartalsweise Anpassung der Gehälter durch 2 Gesell.GF anerkannt und nicht beanstandet.
Gruss vom
showbee