Firmenbüro im eigenen Haus - was beachten?

Hallo liebe WWW-Experten,

folgender Sachverhalt:
Wir sind selbständig und hatten bisher eigenständige Büroräume. Nun haben wir ein Haus gekauft, in welchem sich u.a. eine 1-Raum-Wohnung befindet. Wir beziehnen gerade die obere Etage, im EG befindet sich die 1-Raum-Wohnung. Diese Wohnung wollen wir als Büro nutzen.
Die Wohnung ist eigentlich eigenständig (also ein seperater Eingang), allerdings gibt es innerhalb der Wohnung eine Verbindungstreppe in die obere Etage (was wir eigenlich ganz praktisch finden, da wir auch abends noch sehr häufig arbeiten und so nicht erst über das Treppenhaus müssten).

Nun meine Fragen: Bisher haben wir ja Miete für die Büroräume gezahlt, auch die neuen Räumlichkeiten wollten wir mietähnlich über die Firma laufen lassen - können wir mit uns selbst einen Mietvertrag machen? Was müssen wir noch beachten, damit es finanzamttechnisch und steuerlich sauber als Büro läuft (es stehen klar Büromöbel, Computer und u.a. eine Graviermaschine drin, weiterhin gibt es eine kleine Küche und ein Bad)? Gibt es sonst noch Punkte, an die ich jetzt nicht gedacht habe?
Wir haben bisher für ein 32m² Büro warm 224€ gezahlt, das neue Büro hat ca. 40m², wir wollten es auch warm mit ca. 230€ einstufen.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Alice

Ich habe schon seit langer Zeit mein Büro im eigenen Haus. Anhand der Baupläne habe ich mich mit dem Finanzamt darauf geeinigt, wie groß der Anteil der gewerblichen Nutzung im Haus ist. Bei mir sind es 25 % (mein Büro ist „etwas“ größer). In diesem Hausbereich stehen also alle die üblichen Büroutensilien (Aktenordner, Computer, Kopierer usw.). Alle Kosten, die für das Haus gemeinsam anfallen, werden aufgeteilt. Also Öl, Strom, Wasser usw. werden umgelegt. Soweit MwSt in den Rechnungen enthalten ist, ist diese dann Vorsteuer (beim Wasser kann MwSt-Freiheit bestehen!). Auch der Rasenmäher wird „geviertelt“ (bei Neuanschaffung). Die Haus-Afa wird ebenfalls berücksichtigt. Ich habe diese Ermittlung der Zahlen dem Finanzamt überlassen; es hat sich so ergeben, daß bei mir kurz nach dem Einzug eine Betriebsprüfung fällig war.

Der Vorteil ist, daß ALLE Kosten für das Haus auch bei dem Büroanteil landen. Ein Problem ist aber, wenn Du den Betrieb aufgibst, dann mußt Du diese gewerbliche Nutzung nachträglich wieder in das Privateigentum überführen. Das kann zu steuerlichen Nachteilen führen. Das solltest aber mit dem Steuerberater abklären. Ich habe das Risiko der oben geschilderten Variante eingegangen und bislang noch keine finanziellen Nachteile erlitten (trotz Umzug, Verkauf des alten Hauses und Neukauf eines anderen Hauses in einem anderen Bundesland).

Im Zweifel lasse Dich also beraten!

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Danke…
Vielen Dank für Deinen langen Artikel, er war wirklich sehr hilfreich für mich! Jetzt sehe ich schon ein wenig klarer! Es ist halt immer schwer, an alles zu denken…

Gruß
Alice