Uns wird ein Baugrundstueck zum Verkauf angeboten, auf das bereits ein genehmigter Bauantrag besteht. Der Verkaeufer will ein Teil seiner Aufwendungen fuer den bauantrag ersetzt bekommen. Uber den Preis sind wir uns einig. Die Frage:
Muss fuer die Kosten des Bauantrages ebenfalls Grudnerwerbsteuer entrichtet werden ? Muss der Kauf des Bauantrages vor dem Notar bekundet werden ?
Fuer zahlreiche Antworten schon jetzt ein herzliches Dankeschoen,
Hans
wenn der Verkauf des Bauantrages Bestandteil des notariellen
Kaufvertrages wird, ist damit darauf auch die
Grunderwerbsteuer fällig.
Wieso das denn?
Meines Wissens wird die Grunderwerbsteuer NUR auf Grund und Boden sowie Gebäude erhoben - wenn Du eine Einbauküche mitkaufst und die im Kaufvertrag mit enthalten ist, dann brauchst Du dafür trotzdem keine GrESt zu zahlen…
Was auch immer wieder gern vergessen wird: sogar die angesammelten Instandhaltungsrücklagen zu einer Eigentumswohnung werden NICHT mit versteuert - aber dafür muß man dem Finanzamt diese erst einmal der Sache und der Höhe nach nachweisen.
Also alles andere wäre mir neu…
(kann mich zwar nicht hundertprozentig festlegen, vielleicht gilt ja der Bauantrag schon als „Gebäudeteil“ - aber glauben tu ichs nicht!)
wie schon angesprochen wurde. die kostenübernahme für bauantragsgebühren unterliegen nicht der GrESt (sh. § 2 GrEStG). da es sich bei dem „kaufvertrag“ zum bauantrag nicht um einen grundstückskauf
handelt, brauch dies auch nicht mit in den notarvertrag.
jedoch würde ich vorschlagen, dies mit in den vertrag zu nehmen, und passend abgrenzen vom kaufpreis für grund&boden.
wenn das FA dennoch den preis in den GrESt Bescheid nehmen will, einfach einspruch einlegen…