'schwieriges' Geschäftsmodell aus st. Sicht

Hallo liebe Experten,

welche Steuern fallen bei folgendem Geschäftsmodell an:

Ein Produzent P produziert Ware in den USA, unterhält aber in den Niederlanden ein „Zentrallager Europa“. Von dort werden 100 Artikel A an den Distributor D nach Deutschland verschickt. Dieser verkauft 80 an Kunden und 20 gibt er als „Samples“ auf Anweisung von P ("buy 4, get 5 ) kostenfrei ab. P berechnet D demzufolge 80 Artikel. D überweist seinen Rechnungsbetrag in die Niederlande. Der Distributor D hat einen Handelsvertreter H, für den allerdings P aufkommt.

Mir ist klar, dass D seinen Kunden MWST berechnet und diese an sein Finanzamt abführt. Ebenfalls ist verständlich, dass H dem D Mwst berechnet. Macht D diese nun im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend oder stellt D den Gesamtbetrag P in Rechnung ? Wie verhält es sich mit der Einfuhrumsatzsteuer ? Wie werden die nach D eingeführten, aber nicht berechneten Artikel (Samples) steuerlich behandelt ???

besten Dank

hi,

hört sich zwar schwer nach hausaufgaben/klausurfall an, aber mal sehen… vorweg: wenn solche geschäftsmodelle geplant sind, ist es immer zweckmäßig, einen steuerberater einzuschalten um die korrekte verfahrensweise VOR durchführung zu besprechen.

also, zu splitten in 3 vorgänge:

  1. lieferung USA --> NL
    hier fällt ggf. zoll an und natuerlich die einfuhrumsatzsteuer (wird es in den NL schon geben). die lieferung des P ist ust-frei.

  2. lieferungen NL --> D
    es handelt sich hier um innergemeinschaftliche lieferungen (annahme alle haben eine USt-ID) ob man nun 80 x 10 + 20 x 0 = 800 berechnet oder 100 x 8 = 800 ist wurscht. es handelt sich um die lieferung von 100 zum gesamtpreis von X. auf diese X haben dann die haendler in deutschland die deutsche umsatzsteuer abzuführen (erwerbsbesteuerung). die lieferung des NL ist steuerfrei in den NL, wenn die rechnungsanforderungen eingehalten wurden.

die erwerbsbesteuerung funktioniert über die umsatzsteuervoranmeldungen, hier wird die USt auf erwerb und die vorsteuer aus erwerb eingesetzt, im endeffekt ein nullsummenspiel.

der NL muss in den NL sowas wie eine „zusammenfassende meldung“ beim fiskus einreichen, das geschieht in deutschland über das bundesamt für finanzen. wohin in den NL das formular geht und wie es aussieht, sollte beim NL-Finanzamt erfragt werden.

  1. lieferungen D --> kunden
    egal wer abnehmer ist (solange deutsche endverbraucher) ist die lieferung natuerlich ust-pflichtig.

wie gesagt, die „samples-problematik“ ist eine problematik der rechnungsstellung, nicht der besteuerung, denn wie man den end-preis berechnet ist dem FA egal (s.o.).

mfg vom

showbee