Hi,
sind im Rahmen der ersten EKStErklärung die Ausgaben für die Diplomarbeit (Kopien, Binden etc.) irgendwie an- bzw. absetzbar? Diplomarbiet war ne reine Theoriearbeit am Lehrstuhl und war mit ca. 5000 Kopien recht umfangreich und teuer.
Danke für Feedback.
Frank
hi frank,
die kosten des studiums sind nur in ganz engen grenzen (berufsbegleitend) werbungkosten. im übrigen sind die gesamten kosten des studiums sonderausgaben nach § 10 Nr. 7 EStG. hier kannst du
i.d.R. bis zu 920 EUR „von der steuer absetzen“. wenn du für die ausbildung auswärts untergebracht warst, dann auch bis zu 1227 EUR.
vorschlag:
mache eine grosse aufstellung: kosten des studiums mit dem computer. trage alles ein, was du gebraucht hast (büromaterial, computer, fahrtkosten …) und errechne einen gesamtaufwand. dann traegst du die gesamtsumme in der „anlage N“ unter sonstiges in einer summe ein und fertsch.
ggf. geht es durch, aber i.d.R. wird es nur unter den oben genannen begrenzten abzug fallen.
mfg vom
showbee
hallo frank, hallo showbee,
nach geänderter bfh-rechtsprechung (s. presemitteilung vom 3.1.03 http://www.bundesfinanzhof.de/www/presse/pr2003/pm.html )sind die aufwendungen hierfür vorweggenommene betriebsausgaben/werbungskosten: http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/200…
der bundesfinanzminister hat sich allerdings bisher noch nicht zu diesen urteilen geäußert, und im bundessteuerblatt sind sie noch nicht veröffentlicht worden.
dennoch viel erfolg und glückwunsch zur fertigen diplomarbeit
viele grüße
gunnar
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