Hallo, kann mir jemand (für Nichtfachmann verständlich) kurz erklären, wie das steuerliche Einlagekonto (Körperschaftssteuer, 2001) ermittelt wird, und was als Anfangsbestand genommen wird.
Im voraus besten Dank
Heinz
hallo heinz,
ich denke eine umfassende erklärung ist schlecht möglich für den nichtfachmann. diese erläuterung würde zu weit führen und dafür habe selbst ich nicht die zeit 
suche dir doch mal das KStG (fassung ab 2001!!!) und lies dort mal die folgenden § 27 „Nicht in das Nennkapital
geleistete Einlagen“, §§ 36ff. KStG.
wenn du dann noch konkrete fragen hast, schreib doch noch mal. wenn danach immernoch alles ein buch mit sieben siegeln für dich ist, empfiehlt sich eher der gang zum steuerberater (wenn du ein enormes interesse auch materieller art hast) oder der kauf eines buches zum thema.
mfg vom
showbee