VSt-Abzug Kfz

Liebe Experten,

wenn man bei Kauf eines Kfz, was auch privat genutzt wird, 50% der VSt abzieht,wie ist es dann mit den Kosten in der Zukunft. Ist bei Benzin, Reparatur etc. auch nur 50% VSt-Abzug möglich? Oder voller VSt-Abzug bei Kosten wenn 1%-Regelung angewandt wird?

Vielen lieben Dank für die Antwort!

Lieben Gruss
Nicole

hi nicole,

ja 50% nicht nur für anschaffung, sondern für alle kosten. dafür ist die 1% regel dann nicht mehr umsatzsteuerbar.

in hinblick auf die prüfung der widersprüchlichkeit mit EU recht, solltest du überprüfen, ob der ansatz von 100% vorsteuer und dafür die versteuerung des eigenverbrauchs nicht steuerlich günstiger ist. ggf. macht das ein paar euro aus. dann empfiehlt sich offen haltung
der steuerbescheide (mittels rechtsbehelf einspruch) und der antrag auf ruhen des verfahrens unter hinweis auf die musterverfahren (verweis auf verfahren V R 30/00 vor dem BFH und dessen aussetzung
bis zur entscheidung des EuGH (Az. gerade nicht parat!).

mfg vom

showbee

hi nicole,

ja 50% nicht nur für anschaffung, sondern für alle kosten.
dafür ist die 1% regel dann nicht mehr umsatzsteuerbar.

Vielen Dank für die schnelle und gut verständliche Antwort!

Gruss
Nicole