Zuordnung von Aufwendungen bei Vermietung

Hallo zum 2.,

das Problem ist nun leider verzwickter.

Eine Familie besitzt ein Haus mit 10 Wohnungen, die Mutter (als verdienerin da die kinder studierten) von der Bank, bei der Übergabe der Wohnungen an die Kinder, leider nicht aus dem Kreditvertrag entlassen die Kinder treten für die je 2 Wohnungen die sie übernehmen „nur“ in den Vertrag ein. Der Kreditvertrag macht unmissverständlich deutlich das die Belasteten die Kinder sind, die Mutter jedoch nicht aus der Verantwortung entlassen werden sollte. (Ungeschickt verhandelt da eine Bürgschaft der Mutter es hätte auch ermöglichen müssen für die Kinder einen eigenen Kreditvertrag abzuschließen…, denke ich)
Das Problem ist nun das das Finanzamt einen unentgeltlichen erwerb sieht und für die -jedes Kind hat je 2 Wohnungen. Eine selbstgenutzt eine vermietet. Mit der Miete werden die laufenden Kosten der beiden Wohnungen beglichen- vermietete Wohnung keinen Verlust aus der Vermietung anerkennen will. Zudem hat ein Bruder die Erneuerung der Heizung bezahlt und Gelder vorgestreckt die nur im Laufe von 2 Jahren an Ihn zurückgezahlt werden konnten, hier behält sich das Finanzamt eine Ablehnung generell vor da er als Bruder nicht wie ein Dritter handele (??? in meinen Augen irrelevant weil die Kosten unumgänglich waren und der Geldfluss zudem nachgewiesen werden kann). Auch bei der Eigenheimzulage sind nun weitere Probleme (unentgeltlich also keine Zulage) zu erwarten.

Hilfe!!!

hi,

leider wird eins nicht klar. sind die kinder nun eigentümer der zwei wohnungen?

voraussetzung: kaufvertrag/schenkungsvertrag VOM NOTAR UND umtragung im grundbuch.

nur durch aufnahme von schulden für objekte wird man nicht eigentümer von diesen. bitte konkretisiere mal den sachverhalt.

wenn eine übereignung stattfand und das ohne gegenleistung ist die frage beantwortet…

grüsse vom

showbee

hi Showbee:smile:

notarieller Vertrag besteht, die Kinder sind Eigentümer der Wohnungen (jeweils zweier, je eine eigengenutzt u eine vermietet). Das Problem für`s FA scheint das „beitreten“ zum Kreditvertrag zu sein. Es wird unterstellt dass sie damit nicht belastet wurden, also eher eine Art Schenkung vorliegt
Hoffentlich reicht Dir diese Angabe, ansonsten bitte kurz nachhaken.

Vorab Dank
NoahDilar

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rehi,

wenn ich das nun also richtig verstehe geht das finanzamt von „drittaufwand“ aus. steht bestimmt auch im schreiben, oder?

problem: die mutter ist zwar eigentümerin geworden, jedoch übernehmen die kinder die finanzierung. dies ist ein unkluger sachverhalt, weil das finanzamt von einer überlassung an die kinder ausgehen will.

es muss also nachgewiesen werden, das max. abgekürzte zahlungswege genutzt wurden, bzw. korrekte rückzahlungsvereinbarungen getroffen wurden.

wenn allerdings wirklich der sohn die heizung machen lässt für das haus der mutter, ist es insoweit sträflich dumm, da hier wohl eher ein verhältnis mutter/sohn denn das verhältnis vermieter/mieter oder darlehensgeber/nehmer vorliegt. in solchen konstellationen sollte die handlung (sanierung) vom eigentümer ausgehen und der „finanzierende“ sollte mit dem eigentümer einen darlehensvertrag abschliessen, der auch korrekt durchgeführt wird (also mit nachweisbaren rückzahlungen).

wenn die kinder hier nun mitschuldner sind, müsste es zahlungsvereinbarungen geben, wonach die kinder an die bank zahlen und die mutter (eigentümerin) an die kinder zurück. insofern das nicht vorliegt und durchgeführt wurde, ist es naheliegend, wenn das finanzamt sagt, hier liegen familienbande vor und nicht vertragsbeziehungen.

ich glaube hier sind schon mehrere kinder in den sprichwörtlichen brunnen gefallen. der besuch einen steuerberaters mit samt den ganzen vertragsunterlagen und schriftwechsel mit dem finanzamt könnte ggf. noch helfen, ich sehe aber bei den gegebenen sachverhaltsangaben eher schwarz…

sorry, aber gruss vom

showbee

nachfrage

notarieller Vertrag besteht, die Kinder sind Eigentümer der
Wohnungen (jeweils zweier, je eine eigengenutzt u eine
vermietet). Das Problem für`s FA scheint das „beitreten“ zum
Kreditvertrag zu sein. Es wird unterstellt dass sie damit
nicht belastet wurden, also eher eine Art Schenkung vorliegt

rehi,

die vermieteten wohnungen der kinder, an wen werden die vermietet? und reichen die mieteinnahmen zur kostendeckung? laufen direkt zahlungen von den kindern in richtung kreditinstitut???

das noch als nachfrage

vom showbee