Verlustrücktrag in der Steuererklärung

Ich habe eine Frage zu meiner Steuereklärung:

Weil ich im Jahr 98 arbeitslos war und keine Einkünfte hatte sondern nur Ausgaben, habe ich einen Verlustrücktrag auf das Jahr 97 gemacht. Nachdem mir das FA den Bescheid gestern zugeschickt hat, habe ich festgestellt, dass nur der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ und nicht“ zugrunde gelegt hat.

Nach Rücksprache mit dem FA ist das lt. § 10b EstGesetz in Ordnung. Ich kann und möchte mich damit nicht abfinden, denn der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ ist nun niedriger als das das „zu versteuernde Einkommen“ und somit bekomme ich auch wesentlich weniger zurück.

Welche Möglichkeiten habe ich oder ist die Argumentation des FA´s richtig.

Frag mal bitte nochmal
Sorry Joachim,
aber hier komme ich nicht ganz mit:

habe ich festgestellt, dass nur der
„Gesamtbetrag der Einkünfte“ und nicht“
zugrunde gelegt hat.

Was hat es denn nicht zugrunde gelegt?

der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ ist nun
niedriger als das das „zu versteuernde
Einkommen“

Das ist völlig unmöglich!
Ich vermute, Du hast ein paar Begriffe verwechselt.

Bitte formuliere mal konkreter, dann antworte ich Dir umgehend.

MfG
Undine