Ich habe eine Frage zu meiner Steuereklärung:
Weil ich im Jahr 98 arbeitslos war und keine Einkünfte hatte sondern nur Ausgaben, habe ich einen Verlustrücktrag auf das Jahr 97 gemacht. Nachdem mir das FA den Bescheid gestern zugeschickt hat, habe ich festgestellt, dass nur der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ und nicht“ zugrunde gelegt hat.
Nach Rücksprache mit dem FA ist das lt. § 10b EstGesetz in Ordnung. Ich kann und möchte mich damit nicht abfinden, denn der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ ist nun niedriger als das das „zu versteuernde Einkommen“ und somit bekomme ich auch wesentlich weniger zurück.
Welche Möglichkeiten habe ich oder ist die Argumentation des FA´s richtig.