Hallo Wissende,
als Kleinunternehmer habe ich (hoffentlich richtig) gelernt, dass ich die Mehrwertsteuer in meinen Rechnungn nicht ausweisen darf. Jetzt habe ich einen Kunden, der meine Rechnung deswegen nicht anerkennen will, weil er sie angeblich nicht als Geschäftsausgaben absetzen kann. Ist das korrekt? Wenn ich solche Kunden behalten will, muss ich dann Umsatzsteuer bezahlen. Was muss man dann tun?
Gruß Maren
Hallo!
Wenn er USt auf der Rechnung sehen will (die Du zutreffend aber nicht drauf schreiben darfst), müsste er die 16% zusätzlich bezahlen und dann versuchen, sie als Vorsteuer beim Finanzamt erstattet zu bekommen. Rein finanziell lohnt es sich also nicht. (Theoretisch dürfte er diese Steuer nicht einmal als Vorsteuer abziehen, würde also draufzahlen.)
Er meint wohl, dass eine Rechnung ohne USt auffällig ist und somit eher geprüft wird. Diesbezügliche Bedenken kannst Du am besten dadurch zerstreuen, dass Du ihm eine aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegst (erteilt kostenlos das Finanzamt).
Alles andere ist Unsinn. Laß Dich nicht drauf ein, Du zahlst nur drauf…
Ciao!
Nemoj