400€ Jobs

Ich habe eine Frage!
Bei 400€ Jobs wird pauschal 2% Lohnsteuer vom Arbeitgeber Abgeführt.
Wie sieht das aus, wenn ich einen Volljob habe und gleichzeitig einen 400€ Job. Da werden doch die bsp. 400€ auf mein Einkommen aus dem Volljob dazugerechnet und der erhöhte betrag für die Einkommensteuer für mich zugrunde gelegt.Wenn aber der Arbeitgeber vom 400€ Job noch zusätzlich 2% pauschal Steuer abführt, dann kassiert doch Vater Staat in diesem Fall doppelt? oder habe ich da einen Denkfehler.
Für Aufklärung währe ich sehr Dankbar.
MfG Peter

Hallo Peter.

Bei einer Vollbeschäftigung bei dem einem AG und einem Minijob bei einem anderen AG wird der Minijob nicht auf Deine Vollbeschäftigung angerechnet, (oder zusammen gerechnet, das war das alte € 325,- Modell.)

Der Minijob wird in Deinem Beispiel mit 25% versteuert, davon 11%KV, 12% RV und 2% pauschale Lohnsteuer.
Bei Deiner Hauptbeschäftigung wird Dein Einkommen nach der Lohnsteuertabelle ermittelt.
Sollte das hier zusammengerechnet werden, würdest Du schlechter abschneiden.

Auf jedes Einkommen muß Steuer gezahlt werden.
Die pauschale Lohnsteuer „kann“ auf den AN abgewälzt werden, muss aber nicht.
Das ist eine Vereinbarung im Innenverhältnis und dem Finanzamt ist letztendlich egal, wer die 2% trägt.
Also rede doch einfach mal mit Deinem AG, bei dem Du den Minijob hast und bitte ihn darum, die 2% nicht auf Dich abzuwälzen, sondern selbst zu tragen.

Liebe Grüße …Melanie…

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Ich habe eine Frage!
Bei 400€ Jobs wird pauschal 2% Lohnsteuer vom
Arbeitgeber Abgeführt.
Wie sieht das aus, wenn ich einen Volljob habe und
gleichzeitig einen 400€ Job. Da werden doch die bsp.
400€ auf mein Einkommen aus dem Volljob dazugerechnet
und der erhöhte betrag für die Einkommensteuer für mich
zugrunde gelegt.Wenn aber der Arbeitgeber vom 400€ Job
noch zusätzlich 2% pauschal Steuer abführt, dann kassiert doch
Vater Staat in diesem Fall doppelt? oder habe ich da einen
Denkfehler.

hi peter,

wenn der AG die 25% abdrückt und dir die 400,-- auszahlt, war es das für dich. bei der einkommensteuererklärung werden diese 400,-- nicht mehr berücksichtigt.

2% lohnsteuer sind in dem fall ein gutes geschäft für dich, denn wenn du schon eine hauptbeschäftigung hast, liegt dein persönlicher steuersatz bestimmt beim 15-20fachen von den 2%!!!

also, keine haken mehr für die arbeitnehmer, und somit regelung wie bis 1998 vorhanden!

mfg vom

showbee

hallo showbee,
dann brauche ich wohl meine Nebentätigkeit bei der Einkommenssteuererklärung nicht anzugeben?

Ich danke für die Hinweise.
MfG Peter

Ich danke Euch für die Information
MfG Peter