Der Mann ohne Steuernummer

Hallo Leute,

ich bin im November von X nach Y umgezogen. In X hatte ich auch mein Gewerbe, dass ich zum 1.12. abmeldete und mich arbeitslos meldete. In Y beziehe ich auch jetzt Arbeitslosenhilfe.

Dem Finanzamt X habe ich meinen Umzug nach Y mitgeteilt, und ich habe meine Umsatzsteuer-Erklärung für 2002 an das Finanzamt X auch schon erledigt.

Normalerweise bekommt man ja dann in Y eine neue Steuernummer, und ich müßte in Y meine Einkommensteuererklärung bis zum 31.5. machen.

Jetzt gibt es drei Kuriositäten:

  1. In Y gibt es fünf (!) Finanzämter und ich habe keine Ahnung, welches für mich zuständig ist.

  2. Ich habe bis heute (13.5.) noch keine Steuernummer für Y, weiss aber auch nicht, wo ich die bekommen soll (siehe Nr. 1).

  3. Mein Auto ist bis jetzt noch nicht umgemeldet, da bis jetzt keine Versicherung mich versichern wollte (eben wg. Kennzeichen aus X, aber in Y wohnend). Könnte es daran liegen, dass das Finanzamt X mich immer noch in X wähnt (das Auto könnte ja noch auf meine ehemalige Betriebsstätte zugelassen sein, die ja mal meine Wohnung war).

Frage nun: Was soll ich machen?

  1. Nix, sondern einfach mal warten, bis sich jemand rührt? Was könnte da schlimmstenfalls passieren?

  2. Eine Erklärung über die gesonderte Feststellung an das Finanzamt X schicken (das ja für meine alte Betriebsstätte zuständig ist), aber keine Einkommensteuer-Erklärung (da zuständiges Wohnsitz-FA ja unbekannt)?

  3. Einfach alles an mein altes Finanzamt schicken?

Info dazu wäre gut.

Euer Carsten

Jetzt gibt es drei Kuriositäten:

  1. In Y gibt es fünf (!) Finanzämter und ich habe keine
    Ahnung, welches für mich zuständig ist.

hi carsten,

einfachstes mittel, du rufst in einem dre fünf potentiellen kandidaten an und hast strasse, hausnummer und postleitzahl parat. die dame an der vermittlung kann meistens die auskunft ad hoc geben, ob dein wohnsitz in den finanzamtsbezirk fällt oder nicht.

  1. Ich habe bis heute (13.5.) noch keine Steuernummer für Y,
    weiss aber auch nicht, wo ich die bekommen soll (siehe Nr. 1).

die steuernummer brauchst du vorher nicht. du hast das korrekte FA ermittelt (s.o.) und dort geht die steuererklärung hin. oben auf dem mantelbogen vermerkst du unter steuernummer: „WV“ für wiedervorlage, das zeigt dem bearbeiter, du brauchst noch eine st-nr.

dann gibt es im mantelbogen noch die angabe zum alten finanzamt, das ist wichtig für die aktenübergabe. wundere dich also nicht, wenn der steuerbescheid dies jahr etwas länger dauert…

  1. Mein Auto ist bis jetzt noch nicht umgemeldet, da bis jetzt
    keine Versicherung mich versichern wollte (eben wg.
    Kennzeichen aus X, aber in Y wohnend).

quatsch. wenn die versicherung bestehen bleibt (die bisherige), dann musst du nur zum meldeamt. wenn du eine neue versicherung brauchst (wg. kündigung), kannst du die alte m.E. nicht kündigen ohne eine neue zu haben (eine haftpflicht eben!).

zu weiteren aspekten nutze bitte das brett versicherungsrecht!

Könnte es daran liegen,
dass das Finanzamt X mich immer noch in X wähnt (das Auto
könnte ja noch auf meine ehemalige Betriebsstätte zugelassen
sein, die ja mal meine Wohnung war).

nein, das FA gibt keine daten an versicherungen weiter. das FA kommuniziert nur mit der zulassungsstelle.

grundsatz: jeder irrglaube im finanzamt lässt sich meist schnell und unkompliziert durch ein telefonat beseitigen.

mfg vom

showbee

einfachstes mittel, du rufst in einem dre fünf potentiellen
kandidaten an und hast strasse, hausnummer und postleitzahl
parat. die dame an der vermittlung kann meistens die auskunft
ad hoc geben, ob dein wohnsitz in den finanzamtsbezirk fällt
oder nicht.

Bin ich dazu verpflichtet, selber nachzuweisen, welches Finanzamt für mich zuständig ist oder nicht? Ich glaube, kaum! Ich könnte auch einfach nix machen, denn ganz ehrlich: Ich erwarte für 2002 eine Nachzahlung (das Geld dafür habe ich vorsorglich auf Seite gelegt). Aber je länger ich warte, bis sich was tut, desto länger habe ich den Zinsvorteil. Denn man kann ja als dummer, einfacher Bürger nicht alles wissen! Also am besten so tun, als wisse man von nix!

dann gibt es im mantelbogen noch die angabe zum alten
finanzamt, das ist wichtig für die aktenübergabe. wundere dich
also nicht, wenn der steuerbescheid dies jahr etwas länger
dauert…

Dat is juuut! Je länger die Nachzahlung dauert (s.o.), desto länger kann ich mit den Zinsen was verdienen!

  1. Mein Auto ist bis jetzt noch nicht umgemeldet, da bis jetzt
    keine Versicherung mich versichern wollte (eben wg.
    Kennzeichen aus X, aber in Y wohnend).

quatsch. wenn die versicherung bestehen bleibt (die
bisherige), dann musst du nur zum meldeamt. wenn du eine neue
versicherung brauchst (wg. kündigung), kannst du die alte m.E.
nicht kündigen ohne eine neue zu haben (eine haftpflicht
eben!).

Hier kann ich nur sagen: Irrtum, sprach der Igel und stieg von der Kratzbürste! Die alte Versicherung wurde Ende 2001 wg. 23% Erhöhung gekündigt! Seitdem steht das Auto unversichert herum (wurde nur einmal von X nach Y bewegt!). Ich denke, da mein Kfz-Steuer-Bescheid immer Ende Juli ergeht, kann ich bis dahin dehnen, ohne dass etwas auffällt!
Und: Bei Versicherung ab 1.7. wird nur der halbe Jahresbeitrag fällig, also 50% gespart, ha ha ha…!!!
In diesem Sinne tschö mit ö!!

C.

rehi carsten,

als erstes: so wie du es alles hier schilderst, liegt eine abgabepflicht für dich vor! das motto „dummheit schafft freizeit“ gilt vielleicht auf der arbeit, aber nicht beim umgang mit behörden. deine abgabepflicht begründet auch die pflicht, sich zu kümmern wo das finanzamt sitzt und welche adresse es hat.

hier scheinst du in die irre zu gehen. sicherlich kannst du einfach die steuererklärung abgeben ohne angabe der alten steuer-nummer. dann kommt ggf. noch eine nachfrage, zum alten finanzamt. bedenke: sicherlich kommt dann der bescheid nochmal 2 wochen später, aber der erhöhte verwaltungsaufwand, den viele bürger so verursachen kostet unmengen an steuergeldern, gerade von den bürgern, die immer über die steuerhöhe meckern!!!

zum auto: okay, wenn dein auto nur rumsteht, von mir aus. hier genügt es einfach im internet sich eine doppelkarte vom gewünschten versicherer auszudrucken (bieten alle grossen an) und dann ab damit zur zulassung.

wenn es dir allerdings wichtiger ist, ein halbes jahr prämie zu sparen, als mit dem auto zu fahren, warum verkaufst du das auto nicht? spart vielleicht nochmehr?

das ich auf solche unlogische konstellation nicht gekommen bin, ist wohl zu entschuldigen!

mfg vom

showbee

Eine Anmerkung zur Versicherung…
Hallo!

Die alte Versicherung wurde Ende 2001 wg. 23%
Erhöhung gekündigt! Seitdem steht das Auto unversichert herum
(wurde nur einmal von X nach Y bewegt!). Ich denke, da mein
Kfz-Steuer-Bescheid immer Ende Juli ergeht, kann ich bis dahin
dehnen, ohne dass etwas auffällt!
Und: Bei Versicherung ab 1.7. wird nur der halbe Jahresbeitrag
fällig, also 50% gespart, ha ha ha…!!!

Hoffentlich lachst Du auch noch, wenn der Kreis dir ein „nettes kleines“ Bußgeld auferlegt wegen des nicht versicherten KFZ!
Ob das Ding nun bewegt wird oder nicht spielt dabei keine Rolle - wenn der Wagen angemeldet ist muß er auch versichert sein! Und wer sollte bitte auch nachprüfen, ob sich die Mühle seitdem die Räder eckig steht oder tagein tagaus im Fernverkehr läuft…

HINWEIS: die KFZ-Versicherungen geben regelmäßig Mitteilungen an die Straßenverkehrsämter, welche Versicherungen erloschen sind. Und das Amt fordert dich dann auf, umgehend eine neue Versicherung nachzuweisen - tust Du das nicht, kann das böse teuer werden.
Und wenn Du jetzt sagst „ich hab doch nichts bekommen, ich stell mich doof“, dann ist die Post wahrscheinlich noch an die alte Adresse gegangen, weil ja dort das Fahrzeug immer noch angemeldet ist.
Ist dann auch gleich der nächste bußgeldbewehrte Tatbestand: Fahrzeuge müssen in angemessener Zeit auf den neuen Standort umgemeldet werden!

Manche Leute sparen sich arm…

Schönen Gruß,
Robert

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