Hallo Zusammen,
2001 hatte ich auf dem Weg zum Arbeitsplatz einen Wegeunfall mit einem Pkw.
Der haken an der Sache ist, dass das Fahrzeug auf meinen Vater angemeldet war.
Nun lehnt das Finanzamt, bei dem Versuch diese Kosten abzusetzen, ab.
Sie begründen, da das Fahrzeug nicht mir gehört, kann ich die kosten nicht absetzen.
Das kann ich mir aber so nicht vorstellen oder nachvollziehen.
- Hat hier einer eine Idee
- Wie soll ich diese Kosten absetzen, wenn der Fall noch nicht entschieden, und somit die Folgekosten noch nicht bekannt sind?
- Wieso kann ich nicht die Erhöhung der Versicherungskosten absetzen?
vielen dank
Markus
hallo markus,
2001 hatte ich auf dem Weg zum Arbeitsplatz einen Wegeunfall
mit einem Pkw.
Der haken an der Sache ist, dass das Fahrzeug auf meinen Vater
angemeldet war.
Nun lehnt das Finanzamt, bei dem Versuch diese Kosten
abzusetzen, ab.
Sie begründen, da das Fahrzeug nicht mir gehört, kann ich die
kosten nicht absetzen.
die aufwendungen hierfür kannst du absetzen, soweit du sie getragen hast. du musst also dem finanzamt nachweisen, dass du (und nicht dein vater) die aufwendungen für die fahrzeugreparatur(en) bezahlt hast. hierfür einfach reparaturrechnung(en) und kontoauszug vorlegen. dass dein vater eigentümer des kfz ist, spielt keine rolle, denn er hat es dir ja zur nutzung überlassen (s. Abschnitt 43 abs. 2 lohnsteuerrichtlinien http://www.rksoftware.de/service/lstr/lstr43.htm )
- Wie soll ich diese Kosten absetzen, wenn der Fall noch
nicht entschieden, und somit die Folgekosten noch nicht
bekannt sind?
soweit die kfz-versicherung deine aufwendungen erstattet hat, ist ein werbungskostenabzug natürlich nicht möglich. wenn die erstattung allerdings erst in 2002 erfolgte, dann sind deine aufwendungen in 2001 in voller höhe als werbungskosten anzusetzen, und in 2002 die erstattung als einnahmen aus nichtselbstständiger tätigkeit.
- Wieso kann ich nicht die Erhöhung der Versicherungskosten
absetzen?
in 2001 hattest du wg. dieses unfalls keine erhöhten versicherungskosten. der schadensfreiheitsrabatt vermindert sich erst im folgejahr.
außerdem sind alle aufwendungen für dein auto mit der entfernungspauschale abgegolten (§ 9 abs. 1 nr. 4 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p9.html ). anders sieht es aus, wenn du auch dienstreisen durchführst. hier kannst du alle aufwendungen für dein auto (sogar autowäsche) anteilig abziehen: (alle kfz-aufwendungen einschließlich afa=absetzung für abnutzung) dividiert durch (jahresfahrleistung) x (dienstreisekilometer) = kfz-dienstreisekosten; s. abschnitt 38 abs. 1 s. 3 lohnsteuerrichtlinien http://www.rksoftware.de/service/lstr/lstr38.htm ). die erhöhung der versicherungskosten wirkt sich aber auf die kilometerkosten erst in 2002 aus. ohne einzelnachweis kannst du in 2002 bei dienstreisen 0,30 € / km geltend machen http://www.steuerkanzlei-schneider.de/tips/spezial-r…
viele grüße
gunnar
Danke
Hallo Gunnar,
Danke für deine Hilfe
schöne Grüße
Markus