aus aktuellem anlaß interessiert mich,ob beim unentgeldlichen überlassen des eigenen wohnhauses (wohnrecht) an die mutter eine
förderung nach dem alten § 10e EStG möglich ist.
mein fa vertritt die meinung,dass dies bei insgesamt zu wohnzwecken
überlassenem wohnhaus grds. nicht geht.
nach der neuen eigenheimförderung ist aber doch die mutter auch als angehörige zu sehen, nach 10e nicht ?
Hi,
aus aktuellem anlaß interessiert mich,ob beim unentgeldlichen
überlassen des eigenen wohnhauses (wohnrecht) an die mutter
eine
förderung nach dem alten § 10e EStG möglich ist.
mein fa vertritt die meinung,dass dies bei insgesamt zu
wohnzwecken
überlassenem wohnhaus grds. nicht geht.
Stimmt Ist nicht eigene Wohnzwecke
nach der neuen eigenheimförderung ist aber doch die mutter
auch als angehörige zu sehen, nach 10e nicht ?
neues Gesetz, neues Glück. Spaß beiseite, wenn es ein 10 e Objekt ist, kannst du nicht zur Eigenheimförderung wechseln und die Spielregeln dazu sind dann auch egal.
Viele Grüße
Cirwalda