Überstunden-Vergütung

Liebe Experten,

eine Mitarbeiterin hat gekündigt und nun ist mir unklar, ob ich
die Überstunden zusätzlich mit 25% vergüten muß.
Gilt die 25%-Steuerfreiheit nicht nur bei Nachtarbeit?
Die Mitarbeiterin möchte die Überstunden ausgezahlt haben und
zusätzlich die 25%.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Lieben Gruss
Nicole

hi,

sag doch der arbeitnehmerin, sie solle dir darlegen, aus welcher regelung sie 25% zusatz will.

die zuschläge für nachtarbeit (steuerfreie) gelten NUR für tatsaechlich geleistete arbeit. pauschal festsetzungen in arbeitsverträgen und tarifen gelten auch nur, wenn diese als quasie vorberechnun gelten.

bsp. im arbeitsvertrag ist vereinbart, das 25% auf die hälfte des grundlohn steuerfrei sind. dann muss der AN auch nachweisen, das er minimum 50% der arbeitszeit in der nacht arbeitet.

eine steuerfreie auszahlung für überstunden geht auch nur dann, wenn diese in der nacht waren, ABER:

steuerfrei sind ZUSCHLÄGE und diese müssen arbeitsvertraglich / tariflich vereinbart sein.

also, prüfe verträge und dann entscheide. denn ein rechtsanspruch auf steuerfreien zuschlag gibt es nicht aus dem gesetz!

mfg vom

showbee

p.s. und nun bin ich dank deiner beiden fragen hier profi in sachen nachtzuschläge :wink:

p.s. und nun bin ich dank deiner beiden fragen hier profi in
sachen nachtzuschläge :wink:

Hallo Showbee,

ich bin jeden Tag auf dieser Seite und lese mir die Fragen mit den entsprechenden Antworten durch. Dabei frage ich mich immer wieder,
woher jemand nur so ein umfassendes Wissen auf dem Gebiet Steuern haben kann.
Vielen lieben Dank für deine Antworten. Du hilfst mir immer sehr viel weiter!
Lieben Gruss
Nicole