1%regel,Fahrtenbuch oder was noch?

Von: , Frage gestellt am Sa, 17. Mai 2003

Hallo
bin selbständiger Fahrlehrer und suche jetzt jemaden der mir mal nen Rechenbeispiel aufzeigen kann.
Also ich fahre einen BMW 318 D Neuwert ca. 28000e und ungefähr 60000Km im Jahr davon ca 8000 privat.Durchschnittsverbrauch ca. 7liter
Was ist jetzt die günstigste Möglichkeit ohen Ärger mit FA zu bekommen und wie rechnet sich das wenn ich mir für Privat ein 2.Fahrzeug(GOLF oder so) anschaffe
Bei 1% wird ja auch noch die Mehrwertsteuer halbiert,oder?Und bei Fahrtenbuch fürchte ich halt irgenwo Ungenauigkeiten(Fahrten zum TÜV nicht aufgeführt,oder zum LKW) habe da schon Horrorgeschichten gehört :-(
Gibt es sonst noch Alternativen?

Gruß


Ronnie

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: 1%regel,Fahrtenbuch oder was noch?

    hi,

    das ist doch eine einfache rechnerei...

    die 1% regel macht also, wenn man von fahrten zw. wohnung und arbeit absieht, folgendes ergebnis

    28.000 x 1% x 12 = 3360 EUR ertrag.

    nach fahrtenbuch machst du also ca. 13,3% privat. solange nun also deine GESAMTEN TATSAECHLICHEN kosten des PKW UNTER 25.200 EUR liegen, ist die 1% methode schlechter, denn bei 25.000 EUR kosten haettest du mit dem fahrtenbuch nur 3333 EUR zu versteuernden ertrag.

    den rest musst du nun selber rechnen. abgeschrieben wird der wagen sicherlich max. auf 4 jahre, denn nach 240.000km fahrschule ist der bestimmt hin.

    das macht also ca. 7.000 EUR Abschreibungen und 4000liter sprit, dazu reperatur und instandhaltung sowie versicherung und steuer... Was ist jetzt die günstigste Möglichkeit ohen Ärger mit FA zu
    bekommen und wie rechnet sich das wenn ich mir für Privat ein
    2.Fahrzeug(GOLF oder so) anschaffe
    naja, wenn du einen golf privat faehrst, macht das die sache nur insoweit günstiger, als du nachweisbar einen geringeren privatanteil im BMW hast (also bei fahrtenbuchmethode).

    nur das vorhandensein des golf, macht es nicht glaubhaft, das du KEINEN km mit dem bmw privat fährst... das glaubt nicht mal der dümmste im Finanzamt! Bei 1% wird ja auch noch die Mehrwertsteuer halbiert,oder?
    auch bei der fahrtenbuchmethode bekommst du nach derzeitiger gesetzl. lage nur 50% vorsteuerabzug. hier ist aber noch vieles im argen und keine abschliessende regelung getroffen. hier gibt es viel beratungsbedarf, welchen ein steuerberater erfordert. ggf. schaust du mal ins archiv vom forum hier, hierzu gab es schon zu hauf themen und fragen. bei Fahrtenbuch fürchte ich halt irgenwo
    Ungenauigkeiten(Fahrten zum TÜV nicht aufgeführt,oder zum LKW)
    habe da schon Horrorgeschichten gehört :-(
    also das fahrtenbuch sollte stimmig sein. als fahrlehrer musst du doch sowieso noch aufzeichnungen machen, mit welchem schüler du wohin bist. dann verbinde das doch, immer wenn du dort die aufzeichnungen machst, machst du noch schnell 1-2 zeilen ins fahrtenbuch. und wenn du dienstag einen fahrschüler hast, wirst du doch noch erinnerungen auf den montag und den sonntag haben, wo du überall privat und geschäftlich warst, oder?


    alternativen sonst gibts keine.


    mfg vom

    showbee

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