Anlage FW speziell § 10 e ESTG

Hallo,

wir nutzen im eigenen Mietshaus selbst eine Wohnung(selbstgenutzes Wohneigentum). Eigenheimzulage wurde gewährt. Frage: Lohnt sich trotzdem die Anlage FW um den Abzugsbetrag nach § 10 e ESTG geltend zu machen?

FG
Tom

hallo thomas,

§ 10e gilt nicht mehr. wenn du eigenheimzulage bekommst, dann kann die förderung gemäß § 10e auch nicht mehr in anspruch genommen werden, da eine doppelförderung vom gesetzgeber natürlich ausgeschlossen worden ist.

die anlage fw brauchst du also nicht auszufüllen.

viele grüße
gunnar

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