Aushilfsjobs + Sozialversicherung

Hallo!

Mein Vater hat eine Kneipe u möchte sich über die Sommersaison Aushilfen einstellen. Ihm wurde gesagt, dass man für Schüler keine Sozialversicherung zahlen müsse, also lediglich den " Lohn". Ist das richtig? Wo steht das?

Was ist sonst noch zu beachten bei der Bezahlung / Einstellung von Aushilfen??

Danke Im Voraus!

Julia

hi,

kurzfristige beschäftigungen sind sv-frei. kurzfristig ist sie, wenn sie im laufe eines jahres von vornherein nicht mehr als 60 kalendertage oder 50 arbeitstage (wenn weniger als 5 arbeitstage die woche) UND nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

dürfe eigentlich zutreffen. zum genauen nachlesen bieten die krankenkassen (bsp. AOK) diverse broschüren etc.

im übrigen kannst du ja mal im versicherungsbrett nachfragen, wenn du dort auch nix findest…

mfg vom

showbee