Freibetrag/-grenze bei Selbständigen

Hallo!

Mein Problem sieht so aus:
AN normal angestellt, nebenbei als Dozent an einer Berufsbildungsakademie 1.808 € verdient (2002).
Besteht der Freibetrag/-grenze noch mit 1.848 €?
Wo finde ich die Gesetzesstelle?
Sollte der Freibetrag/-grenze weg sein, welche „Werbungskosten“ können angesetzt werden?

Vielen Dank schon jetzt für jede hilfreiche Antwort!

Liebe Grüße + einen schönen Tag noch!
Silvia

hi silvia,

die gesetzesstelle die du suchst:

§ 3 EStG:

"Steuerfrei sind: […]

  1. Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 1 848 Euro im Jahr. Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;

[…]"

mfg vom

showbee