EK-Steuer, die letzten Fragen

Bin fast durch mit meiner Steuer und habe noch ein paar Fragen
auf die ich gerne eine Antwort hätte.

  • muß ich Angaben zu meiner BVV Versicherung machen und bringt das
    Vor- oder Nachteile bzgl. der Steuer
  • muß ich Angaben zu meinen Vermögenswirksamen Leistungen machen und
    bringt das Vor- oder Nachteile bzgl. der Steuer
  • Wohin gehört die Kontoführungsgebühr -zu Werbungskosten oder
    Sonderausgaben
  • Sind Arbeitsmittel Werbungskosten

Vielen Dank für Hilfe!

Grüße

Caro

hallo carolin,

  • muß ich Angaben zu meiner BVV Versicherung machen und bringt
    das Vor- oder Nachteile bzgl. der Steuer

wenn ich wüsste was eine BVV sein soll :wink:
aber wenn es eine personenversicherung ist (unfall, rente, leben, haftpflicht, berufsunfähigkeit …), dann stellt diese vorsorgeaufwendungen dar und falls höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ggf. steuermindernd. mantelbogen seite 3 wäre dann maßgebend.

  • muß ich Angaben zu meinen Vermögenswirksamen Leistungen
    machen und bringt das Vor- oder Nachteile bzgl. der Steuer

hier gibt es die anlage VL, es gibt ggf. zuschüsse, das sollte aber das VL-institut dir mitteilen, frag mal nach!

  • Wohin gehört die Kontoführungsgebühr -zu Werbungskosten oder
    Sonderausgaben

werbungskosten, pauschal 16,- EUR werden anerkannt!

  • Sind Arbeitsmittel Werbungskosten

ja, wenn in zusammenhang mit einnahmen aus nichtselbständiger arbeit!

mfg vom

showbee

Danke Showbee,
sehe, du kommst auch viel rum :smile:

BVV ist eine Pflichtversicherung von Banken und Versicherungen.
Beinhaltet: Rente, Berufsunfähigkeit und noch ein paar kleiner Absicherungen für diverse ‚Kleinigkeiten‘.
Da gehen monatlich schon der eine oder andere hunderter rein.
Abhängig vom Gehalt.
Ein Teil wird vom AG und ein Teil vom AN bezahlt.
Wie hoch ist denn der Höchstbetrag?

VL Zuschüsse, kannst du das erklären?
VL zahlt komplett der AG, von daher bei mir wohl eher unrelevant?

Vielen Dank für deine Hilfe!!!

Gruß
Caro

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Hallo!

  • muß ich Angaben zu meiner BVV Versicherung machen und bringt
    das Vor- oder Nachteile bzgl. der Steuer

Nachteile kann es keine bringen, erkläre es als Sonderausgabe „Vorsorgeaufwendungen“ (Berufsunfähigkeitsversicherung/ Rentenversicherung).

  • muß ich Angaben zu meinen Vermögenswirksamen Leistungen
    machen und bringt das Vor- oder Nachteile bzgl. der Steuer

VWL sind als Beiträge begünstigt´durch Arbietnehmersparzulage und werden auf der Anlage VL ausgewiesen. Nachteile ergeben sich nicht, denn die Beträge wurden als Teil des Arbeitslohns lt. Lohnsteuerkarte ohnehin versteuert.

  • Wohin gehört die Kontoführungsgebühr -zu Werbungskosten oder
    Sonderausgaben

Werbungskosten - normales Gehaltskonto anteilig 15 EUR im Jahr. Der Rest ist als „Privatvergnügen“ nicht abziehbar.

  • Sind Arbeitsmittel Werbungskosten

Ja, wenn keine private Mitbenutzung (sonst ggf. anteilig).

Ciao!
Nemo