muß ich Angaben zu meiner BVV Versicherung machen und bringt
das Vor- oder Nachteile bzgl. der Steuer
wenn ich wüsste was eine BVV sein soll
aber wenn es eine personenversicherung ist (unfall, rente, leben, haftpflicht, berufsunfähigkeit …), dann stellt diese vorsorgeaufwendungen dar und falls höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ggf. steuermindernd. mantelbogen seite 3 wäre dann maßgebend.
muß ich Angaben zu meinen Vermögenswirksamen Leistungen
machen und bringt das Vor- oder Nachteile bzgl. der Steuer
hier gibt es die anlage VL, es gibt ggf. zuschüsse, das sollte aber das VL-institut dir mitteilen, frag mal nach!
Wohin gehört die Kontoführungsgebühr -zu Werbungskosten oder
Sonderausgaben
werbungskosten, pauschal 16,- EUR werden anerkannt!
Sind Arbeitsmittel Werbungskosten
ja, wenn in zusammenhang mit einnahmen aus nichtselbständiger arbeit!
BVV ist eine Pflichtversicherung von Banken und Versicherungen.
Beinhaltet: Rente, Berufsunfähigkeit und noch ein paar kleiner Absicherungen für diverse ‚Kleinigkeiten‘.
Da gehen monatlich schon der eine oder andere hunderter rein.
Abhängig vom Gehalt.
Ein Teil wird vom AG und ein Teil vom AN bezahlt.
Wie hoch ist denn der Höchstbetrag?
VL Zuschüsse, kannst du das erklären?
VL zahlt komplett der AG, von daher bei mir wohl eher unrelevant?
Vielen Dank für deine Hilfe!!!
Gruß
Caro
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muß ich Angaben zu meiner BVV Versicherung machen und bringt
das Vor- oder Nachteile bzgl. der Steuer
Nachteile kann es keine bringen, erkläre es als Sonderausgabe „Vorsorgeaufwendungen“ (Berufsunfähigkeitsversicherung/ Rentenversicherung).
muß ich Angaben zu meinen Vermögenswirksamen Leistungen
machen und bringt das Vor- oder Nachteile bzgl. der Steuer
VWL sind als Beiträge begünstigt´durch Arbietnehmersparzulage und werden auf der Anlage VL ausgewiesen. Nachteile ergeben sich nicht, denn die Beträge wurden als Teil des Arbeitslohns lt. Lohnsteuerkarte ohnehin versteuert.
Wohin gehört die Kontoführungsgebühr -zu Werbungskosten oder
Sonderausgaben
Werbungskosten - normales Gehaltskonto anteilig 15 EUR im Jahr. Der Rest ist als „Privatvergnügen“ nicht abziehbar.
Sind Arbeitsmittel Werbungskosten
Ja, wenn keine private Mitbenutzung (sonst ggf. anteilig).