Hallo,
folgender Sachverhalt: Wir haben zum Ende des letzten Jahres unsere GbR aufgelöst. Das Anlagevermögen, Büro- und Kommunikationstechnik, haben wir ins Privatvermögen überführt.
Als Abschluss fürs FA erstellen wir wie immer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für 2002. Zusätzlich berechnen wir den Aufgabe-Gewinn (Buchwerte minus Teilwerte) und den Übergangsgewinn (in unserem Fall eher Verlust).
Fragen1: Reicht es, beim Aufgabe-Gewinn die Teilwerte bspw. bei ebay zu ermitteln oder zu schätzen? Oder muss ich diese dem FA belegen? Wie hat so was auszusehen? Gibt es für die Darstellung Vorschriften oder kann diese formlos erfolgen?
Fragen2: Der Übergangsgewinn ist nach meiner Auffassung das, was seit Anfang diesen Jahres bei uns im Nachhinein als Kosten aufgelaufen sind (z.B. Kontoführung, Telefon), aber noch mit der Firma zu tun hat. Wenn ich das ermittelt habe, wo und wie kann ich das verbuchen? Wie stelle ich das in der EÜ-Rechnung von 2002 dar? Oder muss ich für 2003 nur wegen diesem Übergangsverlust im nächsten Jahr noch eine EÜ erstellen? Kann ich das in meiner ESt-Erklärung für 2002 als Verlust geltend machen (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) oder vielleicht auch erst nächstes Jahr in der ESt für 2003?
Wie hat wiederum so was auszusehen? Gibt es dafür Vorschriften oder kann diese Ermittlung und Darstellung ebenfalls formlos erfolgen? Ich habe mal was vom Übergang von 4.3 zu 4.1 Rechnung in diesem Zusammenhang gehört. Bedeutet das, wir müssen eine Bilanz erstellen?
Fragen3: Gibt es sonnst noch etwas zu beachten?
Sind doch einige Fragen geworden, ist aber glaube ich auch nicht so einfach. Dennoch wäre es super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Gruß
Medion