Aufgabe-Gewinn / Übergangsgewinn bei einer GbR

Hallo,

folgender Sachverhalt: Wir haben zum Ende des letzten Jahres unsere GbR aufgelöst. Das Anlagevermögen, Büro- und Kommunikationstechnik, haben wir ins Privatvermögen überführt.
Als Abschluss fürs FA erstellen wir wie immer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für 2002. Zusätzlich berechnen wir den Aufgabe-Gewinn (Buchwerte minus Teilwerte) und den Übergangsgewinn (in unserem Fall eher Verlust).

Fragen1: Reicht es, beim Aufgabe-Gewinn die Teilwerte bspw. bei ebay zu ermitteln oder zu schätzen? Oder muss ich diese dem FA belegen? Wie hat so was auszusehen? Gibt es für die Darstellung Vorschriften oder kann diese formlos erfolgen?

Fragen2: Der Übergangsgewinn ist nach meiner Auffassung das, was seit Anfang diesen Jahres bei uns im Nachhinein als Kosten aufgelaufen sind (z.B. Kontoführung, Telefon), aber noch mit der Firma zu tun hat. Wenn ich das ermittelt habe, wo und wie kann ich das verbuchen? Wie stelle ich das in der EÜ-Rechnung von 2002 dar? Oder muss ich für 2003 nur wegen diesem Übergangsverlust im nächsten Jahr noch eine EÜ erstellen? Kann ich das in meiner ESt-Erklärung für 2002 als Verlust geltend machen (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) oder vielleicht auch erst nächstes Jahr in der ESt für 2003?
Wie hat wiederum so was auszusehen? Gibt es dafür Vorschriften oder kann diese Ermittlung und Darstellung ebenfalls formlos erfolgen? Ich habe mal was vom Übergang von 4.3 zu 4.1 Rechnung in diesem Zusammenhang gehört. Bedeutet das, wir müssen eine Bilanz erstellen?

Fragen3: Gibt es sonnst noch etwas zu beachten?

Sind doch einige Fragen geworden, ist aber glaube ich auch nicht so einfach. Dennoch wäre es super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Gruß
Medion

Hallo!

Für 2002 müsst Ihr 3 Teilbeträge als Gewinn ermitteln:

  1. Laufender Gewinn aus Zu- und Abflüssen vom 1.1.-30.12.2002 (Einnahme-Überschuss-Rechnung nach §4 Abs.3 EStG)

  2. Laufender Gewinn aus der Einbuchung von Forderungen/ Verbindlichkeiten/ Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten sowie Entwicklung der Gesellschafter-Kapitalkonten zum 31.12.2002 inkl. Verteilung des laufenden Gewinns.
    (Bilanzierung nach §4 Abs.1 EStG => „Übergangsgewinn“ 4/3 => 4/1)

  3. gesellschafterbezogener Aufgabegewinn (§16 EStG) aus der Entnahme der Vermögensgegenstände und Schulden durch die Gesellschafter zu tatsächlichen Werten („gemeine Werte“) abzüglich des Wertes ihres unter 2. ermittelten Kapitalkontos zu Buchwerten.
    Der Aufgabegewinn wird nicht gebucht, sondern durch Nebenrechnung ermittelt. Die Entnahme-USt auf Anlage- und Umlaufvermögen mindert den Aufgabegewinn.
    Teilwerte können nur geschätzt werden (z. B. nach Schwackeliste bei Autos, Angebote etwaiger Erwerber bei Waren, Wiederbeschaffungskosten beim Einzelhändler, Internetpreislisten,…).

Wenn in folgenden Jahren zusätzliche Zahlungen anfallen, sind diese als nachträgliche Betriebseinnahmen/-ausgaben bei Abfluss (analog Einnahme-Überschuss-Rechnung) abziehbar. Dies betrifft nicht solche Erträge/ Aufwendungen, die schon in der Schlussbilanz berücksichtigt sind!
Kreditschulden, die durch Veräußerung des entnommenen Vermögens (Nettoentnahmewert!) getilgt werden könnten, werden insoweit zwingend Privatvermögen, so dass Zinsen darauf nicht als nachträgliche Ausgaben abziehbar sind.

Ansonsten hilft auch der Besuch beim Steuerberater…

Ciao!
Nemo